Beantwortung zur Anfrage
215/2010
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
08/05/2010
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 1701
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Datum
07/16/2010
Betreff
Ablehnung von Anmeldern einer Kundgebung durch das Ordnungsamt
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Zum Gelöbnis am 30. Juli 2010 wurden insgesamt 15 Gegendemonstrationen angemeldet. Alle Anmelder wurden zu Kooperationsgesprächen mit dem Amt für öffentliche Ordnung als Versammlungsbehörde eingeladen, um bestehende Probleme und die beabsichtigten Auflagen zu besprechen.
Im Rahmen der Kooperationsgespräche wurde vier Versammlungsanmeldern mitgeteilt, dass wegen strafbarer Handlungen bei früheren Versammlungen Zweifel an deren Zuverlässigkeit bestehen, um den Anmeldern Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Zwei der Anmelder zogen ihre Versammlungsanmeldung noch im Rahmen des Gesprächs sofort zurück, zwei weitere Anmelder benannten Ersatzpersonen für die Versammlungsleitung, so dass die Versammlungen wie angemeldet stattfinden können.
Eine förmliche Ablehnung von Versammlungsanmeldern als Versammlungsleiter erfolgte dagegen in keinem Fall.
Dr. Wolfgang Schuster
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