Stellungnahme zum Antrag
223/2013

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/18/2013
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 3622-07



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
    05/17/2013
Betreff
    Villa Berg und Park
    Lösungen gemeinsam entwickeln
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

1. Die Verwaltung beantwortet folgende Fragen:

a) Welche Maßnahmen sind notwendig, um die Villa Berg und den Park in das Sanierungsgebiet Stöckach einzugliedern und wie sieht der zeitliche Ablauf aus?

Die Villa Berg mitsamt dem umgebenden Park war in den vorbereitenden Untersuchungen zum Gebiet Stöckach enthalten, wurde aber bei der Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln zunächst nicht berücksichtigt. Grund hierfür waren die damals noch nicht bekannten langfristigen Eigentumsverhältnisse. Dementsprechend liegt dieser Bereich derzeit nicht innerhalb der Abgrenzung des Sanierungsgebiets Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach-. Der Gemeinderat hat am 25. Juli 2012 mit der GRDrs 362/2012 dieser Abgrenzung zugestimmt. Im Rahmen der Sanierung Stuttgart 29 besteht die Möglichkeit, beim Land eine Aufstockung des Förderrahmens zu beantragen und das Gebiet nach erfolgter Bewilligung entsprechend zu erweitern. Der Aufstockungsantrag soll im Herbst dieses Jahres für das Programmjahr 2014 gestellt werden. Der Erfolg des Antrags wird nach Kenntnis der Verwaltung vom Erfolg der Erwerbsverhandlungen abhängig sein.

b) Mit welchen Sanierungsmitteln wäre in den folgenden Jahren zu rechnen?

Unter der Voraussetzung des Erwerbs der Villa Berg durch die Stadt stellt sich ein mögliches Förderszenario wie folgt dar:

Gemäß Städtebauförderungsrichtlinien des Landes (StBauFR) sind Modernisierungen von Gebäuden im Eigentum der Gemeinde, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten werden sollen, grundsätzlich mit bis zu 85 % förderfähig, unabhängig von der Nutzung.

Für die Villa ist vor diesem Hintergrund von einem Förderrahmen von 8,5 Mio. € auszugehen. Das führt zu einem Zuschussbetrag von Bund und Land von 5,1 Mio. € (entspricht 60 %). Mit Rücksicht auf die übrigen laufenden und zur Neubeantragung vorgesehenen Gebiete muss mit dem Land als Fördergeber eine Aufteilung der Aufstockung über mehrere Jahre analog dem Vorgehen beim Stadtmuseum vereinbart werden. Denkbar wären hier 4 Jahresraten mit 2,0 bis 2,5 Mio. €, entsprechend einem 60 %igen Bundes- und Landesanteil von 1,2 bis 1,5 Mio. €.

Für den Rückbau der Fernsehstudios ist angesichts der gesamtstädtischen Förderkulisse eine Bezuschussung erst nach Abwicklung der Förderung für die Villa möglich.
Der Anteil der Förderung aus Sanierungsmitteln ist dann mit dem Land zu klären. Grundsätzlich ist für Abbruchmaßnahmen und Gestaltung von Grünanlagen ein Fördersatz bis zu 100 % möglich. Bei 60 % Anteil des Bundes und des Landes
bedeutet dies einen Zuschuss von ca. 2.8 Mio. €.

Ergänzend zur Städtebauförderung besteht für die Villa die Möglichkeit, beim Landesamt für Denkmalpflege einen Zuschussantrag für denkmalbedingte Mehraufwendungen zu stellen. Förderfähig sind in der Regel Restaurierungsarbeiten an der denkmalgeschützten Substanz des Kulturdenkmals, in diesem Fall beispielsweise Arbeiten an den Natursteinfassaden, der hölzernen Ausstattung oder der Konzertorgel.

c) Wie und wann kann der Betriebshof verlegt werden und wie könnte eine mögliche Wohnbebauung auf dem dann freiwerdenden Areal aussehen?

Der Betriebshof Mitte an der Sickstraße ist innerhalb des Stadtgebietes der größte Betriebsstandort für Aufgaben der Grün- und Parkpflege. An diesem Standort sind ca. 35 Beschäftigte der Grünpflege im Baubezirk Mitte und das Zentrale Baumpflegeteam mit ca. 15 Beschäftigten stationiert. Das Einsatzgebiet des Baumpflegeteams erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet. Neben den Sozialräumen, einer kleinen Kantine (ohne Essensversorgung), sind Betriebsleitungsbüros, Lagerräumlichkeiten, Fahrzeuggaragen und Lagerplätze vorhanden. Aktuell liegt eine Baugenehmigung vor, mit vorhandenen Baumitteln ein neues Sanitärgebäude zu erstellen, um die teilweise sehr problematischen sanitären Zustände des Standortes zu verbessern. Aufgrund des ausgesprochenen Baustopps ist eine rasche Entscheidung über die Zukunft des Betriebsstandortes Mitte für die jahrzehntelang vertrösteten Beschäftigten von hoher Bedeutung.

Ein zentraler Betriebsstandort im Bereich des Baubezirks Mitte ist für die Aufgabenerfüllung der Grünpflege zwingend. Auch hat es sich in der Führung und Organisation eines Pflegebetriebes als sinnvoll und notwendig erwiesen, dass die Beschäftigten von einem Standort aus eingesetzt werden, da Arbeitsgruppen flexibel eingesetzt werden müssen. Aus diesem Grunde kann auf den Betriebsstandort Villa Berg erst verzichtet werden, wenn ein Ersatzstandort gefunden und für den notwendigen Bedarf hergestellt wurde. An das Amt für Liegenschaften und Wohnen wurde bereits ein Auftrag zur Standortsuche übermittelt. Die spezifizierten Anforderungen für die Standortsuche wurden definiert.

Bei Aufgabe des derzeitigen Betriebsstandortes Villa Berg wäre im direkten Umfeld der Villa Berg zumindest ein kleiner Stützpunkt für 4 - 5 Beschäftigte sinnvoll (Aufenthaltsraum, Toiletten, 2 Garagen).

Nach einer Verlagerung des Betriebshofs könnte das Areal durch eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Die gesamte Fläche des Betriebshofs beträgt ca. 4.700 m². Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie die frei werdende Fläche bebaut werden könnte. Für den dargestellten Testentwurf (siehe Anlage 1) wurde eine lockere Bebauung in Form von Einzelbautypen gewählt. Als Grundfläche dient ein Baukörper von ca. 400 m² Grundfläche. Bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,4 und 4 Geschosse + Dach, könnten ca. 60 bis 70 Wohneinheiten entstehen.

Der Bereich des Betriebshofs zählt zur Sachgesamtheit Villa Berg und Park, die ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG) darstellt. Nach Aussage des Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 86 Denkmalpflege ergebe sich die Kulturdenkmaleigenschaft aus den Anforderungen des § 2 DSchG und könne daher nicht "aufgehoben" werden. Grundsätzlich sei es denkmalpflegerische Zielsetzung, den Park in seinem überlieferten Bestand und Erscheinungsbild zu wahren und auf bauliche Eingriffe zu verzichten. Nach derzeitigem Kenntnisstand könne ohne Vorlage eines Gesamtkonzepts für den langfristigen Erhalt von Villa und Park daher aus fachlicher Sicht einer Bebauung nicht zugestimmt werden. Erst nach Vorlage einer Planung, die den Umgang mit der Villa in ihrem Gesamtbestand sowie die Konzeption für den Park darlegt, könne der vorgesehene Eingriff aus fachlicher Sicht in seiner Erheblichkeit sowie in Zusammenhang mit dem denkmalpflegerischen Konzept für die Parkanlage insgesamt beurteilt werden.

d) Wie sieht eine mögliche Wohnbebauung - unter Berücksichtigung von SIM - aus und welche Mittel sind damit zu erzielen, um sie für das Projekt Villa Berg und Park zu verwenden?

Die Erlöse aus dem Wohnungsbau hängen maßgeblich von Art und Maß der baulichen Nutzung ab. Weiterhin hat die Wohnbauförderquote nach dem Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM), die bei städtischen Grundstücken mindestens 20 % und höchstens 50 % beträgt, Einfluss auf den Verkaufserlös. Dabei sind im Regelfall die Förderprogramme „Preiswertes Wohneigentum“, „Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher“ und „Sozialmietwohnungen“ zu je 1/3 zu bedienen. Vereinfacht dargestellt kann für den geförderten Wohnungsbau eine Verbilligung des erschließungsbeitragspflichtigen Bodenwerts um 45 % angesetzt werden. Nachdem die Erschließung über die Sickstraße gesichert ist, kann vorläufig der erschließungsbeitragspflichtige Wert dem erschließungsbeitragsfreien Wert gleichgesetzt werden.

Planerisch vorstellbar ist eine Bebauung mit vier Vollgeschossen zzgl. Dach- oder Staffelgeschoss bei der sich eine wertrelevante GFZ von 1,6 ergibt (siehe Anlage 1). Die bebauungsplanrelevante GFZ ist geringer und liegt bei 1,4, da das Staffelgeschoss nicht als Vollgeschoss angerechnet wird. Für das Areal liegt eine Wertermittlung des Stadtmessungsamts vom 13. August 2009 vor. Bei einer wertrelevanten GFZ von 1,2 wurde damals ein Preis von 730 €/m² angesetzt. Durch die allgemeine Bodenwertsteigerung der Bodenrichtwerte 2013 im Vergleich zu 2009 um ca. 40 bis 50 €/m² und die höhere Ausnutzung von 1,2 auf nunmehr 1,6 ergibt sich ein grob geschätzter Wert von ca. 860 bis 890 €/m² Bauplatzfläche. Für den geförderten Wohnungsbau sind die vorgenannten Beträge in Abzug zu bringen. Um exakte Angaben zu bekommen, ist zwingend die kommunalen Bewertungsstelle oder der Gutachterausschuss mit einer Wertermittlung zu beauftragen. Weiterhin muss die städtebauliche Planung präzisiert werden.

e) Welche Sanierungsmaßnahmen und Unterhaltsmittel sind für den Park der Villa Berg anzusetzen?

Im Hinblick auf eine Wiederherstellung der Parkanlagen sind verschiedenste Maßnahmen notwendig, die jedoch auf mehrere Bauabschnitte gelegt werden können. Hierbei geht es um die Wiederherstellung der jeweiligen Gartenbereiche, wie den West- oder Südgarten oder Wegesanierungen. Im Bezug auf die Kosten ist die Qualität der Gestaltung ausschlaggebend, wobei zu beachten ist, ob man das historische Vorbild wieder herstellen möchte oder sich eher an einem belebten Volkspark mit weitläufigen Wiesenflächen orientiert.

Der jährliche Aufwand der ca. 20 ha großen Parkanlage liegt überschlägig bei ca. 400.000 €, was 2,00 €/m² jährlich bedeutet. Dies entspricht dem durchschnittlichen Aufwand aller Grünflächen in Stuttgart und keiner hochwertigen Pflege wie z. B. beim Höhenpark Killesberg mit ca. 8,50 €/m². Bei einer Belebung des Parks mit Sanierungsmaßnahmen sollte jedoch mindestens von einer Verdoppelung des Unterhaltungsaufwandes auf 800.000 € ausgegangen werde, um dem Qualitätsverlust der letzten Jahre entgegenzuwirken.

f) Wie und zu welchen Kosten kann ein Abbruch der Studios erfolgen unter der Berücksichtigung des angrenzenden „Gutbrodbaus“ und unter der Einbeziehung von möglichen Einsparpotentialen durch eine Verfüllung?

Die Abbruchkosten wurden bereits im Rahmen der GRDrs 401/2010, Park der Villa Berg in Stuttgart-Ost, überschlägig mit 2,9 Mio. € ermittelt. Seither ist von einer rund 10%igen Kostensteigerung auf nunmehr 3,2 Mio. € auszugehen. Aussagen zu Einsparpotentialen bei teilweiser Verfüllung der unterirdischen Bauteile können ohne statische Gutachten nicht getroffen werden.

g) Wie kann eine mögliche Renaturierung der Fläche der Sendestudios aussehen und welche Kosten sind dafür anzusetzen?

Bei der Renaturierung der Flächen der Fernsehstudios und damit der Wiederherstellung des Parkteils ist von ca. 80 €/m² netto auszugehen. Dies bedeutet eine Investition von ca. 1,4 Mio. € brutto. Der Parkbereich soll sich als Übergangsfeld der Hauptachse zum Schloss Rosenstein und dem landschaftlich gestalteten Ostgarten einfügen. Die Wegeführungen sind anzupassen und neu anzulegen.

h) Welche Sanierungskosten sind für die Sanierung der Villa Berg, zuerst einmal unabhängig von der Nutzung, anzusetzen?

Die Villa Berg besitzt im Erdgeschoss eine Nutzfläche von rund 1.000 m², die darüber liegenden (Zwischen-)Geschosse nehmen jeweils nur geringe Flächen ein und bestehen in großen Teilen aus dem Luftraum des Sendesaals; zudem ist die Villa teilweise unterkellert. Insgesamt ergibt sich eine Nutzfläche von rund 2.000 m². Bei geschätzten Modernisierungskosten von 5.000 €/m² im Bestand, also bei Erhalt und Ertüchtigung des Sendesaals, ergeben sich nutzungsunabhängige Baukosten von rund 10 Mio. € zuzüglich Ausstattung und Grunderwerb.

Aus den geschätzten Baukosten von rund 10 Mio. € resultiert der unter b) genannte Fördermittelbedarf von 8,5 Mio. €.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der bauliche Bestand der Villa Berg wohl kaum den heutigen Anforderungen an Statik, Brandschutz, Barrierefreiheit und Energieverbrauch genügen dürfte. Wirklich belastbare Zahlen zu den Baukosten können daher erst auf Basis einer Bausubstanzuntersuchung und eines Nutzungskonzepts benannt werden.

i) Welche Teile der Villa Berg stehen unter Denkmalschutz und sind aus Sicht der Verwaltung zu erhalten?

Die Villa Berg (Anschrift Villa Berg 1) und der umgebende Park sind in Sachgesamtheit Kulturdenkmale nach § 2 Denkmalschutzgesetz.

Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurden Teilflächen des Parks der Villa Berg an den Süddeutschen Rundfunk, heute Südwestrundfunk, für Rundfunkzwecke von der LHS, im Tausch mit Flächen an der Karlshöhe, übergeben. Der Funk hat darauf in der Villa Berg u. a. einen Sendesaal nach Plänen des namhaften Karlsruher Architekten Egon Eiermann eingebaut.

Wegen des Verlusts aller Innenstrukturen durch Krieg und Wiederaufbau ist diese Zeitschicht denkmalkonstituierend (u. a. Sendesaal mit Funkorgel, Stimmzimmer, Foyerbereich und zugeordnete Nebenbereiche). Daher sind sowohl die noch erhaltenen Außenteile aus dem 19. Jahrhundert als auch die Einbauten aus der Nachkriegszeit im Rahmen einer Sanierung zu erhalten.

Darüber hinaus ist das Funkstudio (Anschrift Villa Berg 2), Baujahr 1953-57, Architekt Rolf Gutbrod (u. a. Entwurf der Liederhalle), ein eigenständiges Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz. Das Funkstudio ist im Eigentum des SWR und ebenfalls langfristig zu erhalten.

j) Wie sehen die langfristigen Planungen des SWR in Bezug auf den „Gutbrodbau“ aus?

Das auch als „Gutbrodbau“ bezeichnete Funkstudio wird derzeit durch das SWR-Sinfonieorchster Stuttgart und künftig durch das fusionierte Sinfonieorchester des SWR genutzt. Diese Nutzung ist nach Auskunft des SWR langfristig angelegt; das Gebäude steht somit nicht für neue Nutzungen im Zusammenhang mit der Umnutzung der Villa Berg zur Verfügung.

k) Im Stuttgarter Osten finden sich eine Vielzahl an Medienschaffenden und -Institutionen. Wie schätzt die Stadtverwaltung den sogenannten "Medienosten" mit der Villa Berg als Haus für Film und Medien ein? Wie könnte eine räumliche Gestaltung aussehen und welche Nutzungsmöglichkeiten, unter Beachtung des Denkmalschutzes im Inneren der Villa, sind nach Einschätzung der Stadtverwaltung möglich?

Ja, Stuttgarts Osten hat in der Tat ein sehr großes Potential, sich zum Medienstandort positiv weiterzuentwickeln. Ob ein Filmhaus in der Villa Berg eingerichtet werden kann oder soll, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht zu entscheiden. Jetzt geht es darum, den einzigartigen Park der Stuttgarter Bevölkerung zurückzugeben.

l) Welche Möglichkeiten bestehen für eine Zwischennutzung der Sendestudios und welche Maßnahmen sind dabei zu treffen?

Generell erscheinen die Sendestudios (Anschrift Villa Berg 3) aufgrund ihres baulichen Zustands für eine Zwischennutzung geeignet.

Allgemeine Aussagen zu den hierfür erforderlichen baulichen Maßnahmen sind jedoch nicht möglich, da sich der Umfang dieser Maßnahmen in Abhängigkeit von der beabsichtigten Nutzung sehr unterschiedlich gestaltet. Zu beachten sind hier insbesondere Brandschutz, Fluchtwege, Barrierefreiheit, Hygieneanfoderungen und Arbeitsstättenrichtlinien.

Möglichkeiten einer Zwischennutzung sind im Folgenden unter m) dargestellt. Inwieweit sich diese mit der planungsrechtlichen Nutzungsfestsetzung der Sendestudios gemäß Bebauungsplan Schwanenplatz 1976/26 als „Sondergebiet (SO) - Anlagen des Rundfunks, Radio- und Fernsehstudios, Süddeutscher Rundfunk“ vereinbaren lassen, ist für den konkreten Fall zu prüfen.

m) Wäre eine Zwischennutzung für den Bereich Medien in den Studios machbar?

Weder das Kulturamt noch der Verein Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V. hatten bisher die Möglichkeit, die ehemaligen Sendestudios von innen zu besichtigen. Daher ist eine fundierte Einschätzung einer Interimsnutzung nur bedingt möglich.

Das zur Disposition stehende Gebäudeensemble besteht vor allem aus in den Hang gebauten teilweise unterirdischen größeren Fernsehstudios und oberirdischen Büros. Diese wären hinsichtlich einer interimsweisen Nutzung durch verschiedene kulturelle Einrichtungen - ob nun Medien, als Proberäume für Musikbands oder Ateliers für Künstler denkbar.

n) Wie könnte bei einer Erweiterung des Parks durch den Abriss der Studios die gewonnene Fläche genutzt werden unter Berücksichtigung des Themas „Naturerfahrung“?

Das Thema „Naturerfahrung“ wird eher nicht auf den freiwerdenden Flächen gesehen. Hierfür könnten die besser geeigneten Flächen im Osthang des Parks der Villa Berg vorgesehen werden. Verspielte und verwunschene Wege und die Nähe zum Abenteuerspielplatz bieten eine geeignete Grundlage für dieses Thema.

Außerdem ist bereits in Zusammenarbeit mit dem Verein „Kinderfreundliches Stuttgart e. V., Arbeitsgruppe Abenteuerräume“, ein Naturerfahrungsraum in Stuttgart-Ost oberhalb der Wangener Straße ins Auge gefasst, der ähnliche Substanz wie der Osthang der Villa Berg bietet.

o) Welche Möglichkeiten gibt es nach Ansicht der Verwaltung, aus dem Park eine Art Bürgerpark wie z. B. dem Bürgerpark Bremen zu machen?

Der Bürgerpark in Bremen bietet sehr gute gedankliche Ansätze für eine intensive Nutzung des Parks mit hoher Akzeptanz, hat jedoch eine völlig andere Geschichte, da er, im Gegensatz zum königlichen Park der Villa Berg, aus Spenden entstanden ist und schon immer durch einen Verein und Stiftungen aus der Bürgerschaft getragen wurde. Aus unserer Erfahrung in Gesprächen und Führungen durch den Park Villa Berg wissen wir, dass der Park belebt werden soll und sich die Bürger eine Nutzung des Parks in vielfältigster Weise wünschen. Nicht nur die Wiederherstellung historischer Bereiche, auch neuzeitliche Nutzungen eines klassischen Volks- oder Bürgerparks werden gewünscht, Liege- und Spielwiesen, ein Hundespielplatz, Veranstaltungen, Soirees oder Lesungen im Rosengarten.

p) Ist es machbar, unter Berücksichtigung einer zukünftigen öffentlichen Nutzung der Villa, die Tiefgarage zum Teil als Quartiersgarage zu nutzen

Auf dem städtischen Flurstück 782/5 der Gemarkung Stuttgart (Ost) wurde dem damaligen Süddeutschen Rundfunk (SDR), heute Südwestdeutscher Rundfunk (SWR), durch Vertrag vom 23. März 1965 ein Erbbaurecht mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2014 eingeräumt. Auf Grundlage dieses Erbbaurechts wurde die Tiefgarage vom damaligen SDR errichtet.

Im Rahmen des Verkaufs der Villa Berg und der nicht mehr benötigten Fernsehstudios hat der SWR auch sein Erbbaurecht an eine Objektgesellschaft der Fa. Häussler (Häussler GmbH & Co KG, Elfte Bau + Boden Gesellschaft) veräußert.

Der SWR hat sich eine Weiternutzung von bis zu 100 Stellplätzen in der Tiefgarage durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit beim Erbbaurecht sichern lassen, da er als Eigentümer des Grundstücks Villa Berg 2 (Funkstudios, Gutbrodbau, siehe auch unter j) weiterhin einen Stellplatzbedarf hat.


Die Objektgesellschaft von Häussler ist wie im übrigen erwerbenden Gesellschaften von Häussler inzwischen insolvent.

Der Insolvenzverwalter hat das Erbbaurecht mit Vertrag vom 23. Dezember 2011 an die Fa. PDI veräußert. Der Kaufvertrag enthält die aufschiebende Bedingung, dass dem Käufer PDI bis 31. Dezember 2012, inzwischen verlängert bis 31. Dezember 2013, die für das von ihm geplante Bauvorhaben „Umbau des bestehenden Gebäudes inklusive Fernsehstudios -Villa Berg 3- in Wohnungen mit Garagen“ erforderliche Baugenehmigung vollziehbar von der Landeshauptstadt Stuttgart erteilt wird.
Allerdings wurde im Vertrag auch vereinbart, dass der Käufer jederzeit berechtigt ist, auf die aufschiebende Bedingung zu verzichten und die Wirksamkeit dieses Kaufvertrags herbei zu führen.

Das Planungsrecht steht einer Quartiersgarage nicht entgegen, da die bestehende Garage ganz allgemein und somit unabhängig von einer bestimmten Betriebsform als „Garage unterirdisch“ (Gau) festgesetzt ist (Bebauungsplan Schwanenplatz 1976/26). Lediglich die Zufahrt auf dem Parkgrundstück sollte nach einem Erwerb der Villa durch die Stadt planungsrechtlich gesichert werden, da deren Lage bislang lediglich durch eine Vereinbarung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt bestimmt ist.

q) Welche Möglichkeiten gibt es, mit der sanierungsbedürftigen Park- und Wasseranlage aus den 1960er Jahren neben der Villa Berg auf der Tiefgarage umzugehen?

Der gesamte Park bietet Bereiche aus unterschiedlichsten Gestaltungsepochen von Parkanlagen. Der Westgarten ist in seinem Grundgerüst an die Renaissancegärten orientiert, der Ostgarten ist im Stile der englischen Landschaftsparks gestaltet.

Für den Südgarten hat das Garten-, Friedhofs- und Forstamt bereits 2008 ein Konzept entwickelt. Der Parkteil ist ein klassisches Beispiel für die Gestaltung der Gärten der 1960er Jahre, weshalb er auch als dieser wiederhergestellt werden könnte (siehe beiliegender Plan, Anlage 2). Darin sind die Wasserspiele zu sanieren und dauerhaft zu betreiben. Die Kosten in diesem Bereich liegen grob geschätzt bei insgesamt ca. 1,7 Mio. € incl. Wassertechnik.

Dieses Konzept korrespondiert mit der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart - Referat 86 Denkmalpflege. Demnach zählt die Park- und Wasseranlage für das Gartendenkmal zu der unverzichtbaren Gestaltungsphase von 1964 durch Gisbert Baumann vom städtischen Gartenbauamt, in die auch das 1955-59 von Gutbrod errichtete Funkhaus (Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG, siehe hierzu auch unter i) und j)) einzubeziehen ist. Als prägend wird dabei der Südgarten mit seiner einzigartigen Brunnenanlage bewertet. Die Brunnenanlage ist daher aus denkmalfachlicher Sicht als unverzichtbarer Teil des Gartendenkmals zu erhalten und im Rahmen eines Konzepts für Villa und Park sorgfältig instand zu setzen und zu restaurieren.


2. Die Verwaltung bereitet einen geregelten und moderierten Prozess der Einbindung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor.

Das bestehende Sanierungsgebiet Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach- soll um die Villa Berg und den Park erweitert werden. Somit kann auf vorhandene Strukturen und Ressourcen der offenen Bürgerbeteiligung im Stöckach aufgesetzt werden. Dieser Beteiligungsprozess wurde dem Gemeinderat mit GRDrs 755/2012 vorgestellt.

Bezogen auf die einzelnen Projekte der Sanierung werden je nach Art und Dimension passende Formate und Methoden der Beteiligung gewählt. Bei der Villa Berg ist ein mehrstufiger und moderierter offener Beteiligungsprozess angemessen und kurzfristig umsetzbar.

Für eine glaubwürdige und erfolgreiche Beteiligung müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

· Die Entscheidungsspielräume müssen definiert sein.
· Die Anschlussfähigkeit der Ergebnisse muss gesichert sein.
· Ein realistischer Zeitplan muss vorliegen.

Die offene Beteiligung wird durchgeführt, wenn diese Aspekte geklärt sind.

3. Die Verwaltung bereitet die Ausweitung des Sanierungsgebiets Stöckach, wie schon in unserem Antrag 217/2010 gefordert, vor.

Der Aufstockungsantrag für den Förderrahmen des Sanierungsgebiets Stuttgart 29
-Teilbereich Stöckach- wurde in die GRDrs 273/2013 zum Jahresprogramm der städtebaulichen Erneuerung aufgenommen und soll für das Programmjahr 2014 gestellt werden. Die Beschlussfassung erfolgt im UTA am 23. Juli 2013 und im Verwaltungsausschuss am 24. Juli 2013.







Fritz Kuhn

Anlagen:
Anlage 1 Testentwurf Überbauung Betriebshof Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Anlage 2 Konzeption Südgarten


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Anlage 1 Antrag 223-2013.pdf
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Anlage 2 zu Antrag 223-2013.pdf