Stellungnahme zum Antrag
40/2010

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/26/2010
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7831 - 10.00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Datum
    02/09/2010
Betreff
    Stuttgart 21/Sparmaßnahmen auf Kosten der Stabilität und Sicherheit
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:




Zur Anfrage wurde vom Vorhabensträger Bahn am 17.03.2010 eine Stellungnahme abgegeben, die nachfolgend wiedergegeben wird.


zu a)

Sofern es sich herausstellt, dass Änderungen an bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlüssen in Form von Planänderungen notwendig sind, wird die Deutsche Bahn AG diese bei der Genehmigungsbehörde einreichen.

zu b)

Die Stärke von Bauteilen, also auch von Tunnelwänden, ist nicht Gegenstand von Planfeststellungsverfahren. Die konkrete Ermittlung von Bauteilbemessungen erfolgt zu einem nachgelagerten Zeitpunkt im Zuge der Ausführungsplanung. Für die Anforderungen an die Sicherheit gelten die einschlägigen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen, die von der Deutschen Bahn AG eingehalten werden.

zu c)

Die DB Station&Service AG führt als Bauherr für Ihre Anlagen grundsätzlich in allen Bereichen der Planung Optimierungen durch. Dabei sind insbesondere betriebliche Aspekte, Funktionalität, Qualität, Kosten, Sicherheitsbelange und der Stand der Technik maßgeblich.



In den im Antrag genannten Bereichen sind keine Änderungen vorgesehen, die den Entfall von planfestgestellten Funktionen zur Folge hätten.






Dr. Wolfgang Schuster

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