Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
109/2010

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/01/2010
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 2100-00



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Datum
    04/14/2010
Betreff
    Bermudadreieck zwischen Hauptschule und Werkrealschule?
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Da die Ziffern 1 bis 3 in den Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamts Stuttgart fallen, wurde hierfür nachfolgende Stellungnahme eingeholt:

Zu Ziffer 1:
Nach verbindlicher Vorgabe des Kultusministeriums konnten die Informationsveranstaltungen für die Eltern der Viertklässer ebenso wie die Information in den Elternabenden der Klassenstufen 5 bis 7 erst ab Februar dieses Jahres durchgeführt werden. Mit Schreiben vom 19.01.2010 und einer Präsentation zum neuen Konzept der Werkrealschule/Hauptschule hatte das Staatliche Schulamt die erforderlichen Vorbereitungen getroffen, um sicherzustellen, dass an allen Stuttgarter Grund-, Grund- und Hauptschulen und Hauptschulen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern im Zeitraum Februar und März umfassend über die Weiterentwicklung der Hauptschule hin zur Werkrealschule/Hauptschule informiert werden konnten. Diese umfassten insbesondere auch die Punkte „Wahlfreiheit“ und „Anmeldung“.

Zu Ziffer 2:
Im Zusammenhang mit den erstmals geltenden Regelungen für die Schulart hat das Staatliche Schulamt Stuttgart in Schulleiterdienstbesprechungen am 04. und 05.03.2010 ein standardisiertes Anmelde-/Rückmeldeverfahren für die Werkrealschulen/Hauptschulen eingeführt. Dieses Verfahren ist für die Schulen verbindlich und wird im Zeitraum bis zum Schuljahresende umgesetzt.

Zu Ziffer 3:
Die Einhaltung der allgemeinen Schulpflicht ist damit sichergestellt.



Zu Ziffer 4:
Nach ersten Einschätzungen des Staatlichen Schulamts Stuttgart auf der Basis der vorläufigen Anmeldezahlen ist erkennbar, dass im kommenden Schuljahr an allen genehmigten Werkrealschulstandorten eine entsprechende Klassenbildung möglich sein wird.

Zu Ziffer 5:
Mit der durch die Schulgesetzänderung eingetretenen Aufhebung der Hauptschulbezirke zum Schuljahr 2010/2011 ist für alle Schülerinnen und Schüler eine freie Schulwahl möglich.





Dr. Wolfgang Schuster


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