Stellungnahme zum Antrag
261/2010
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
09/27/2010
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 7831 - 10.00
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Datum
09/06/2010
Betreff
Sofortiger Abriss- und Baustopp bei Stuttgart 21
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Zu 1)
Die Stadt ist nicht Bauherrin des Projekts Stuttgart 21 und kann daher weder Abriss- noch Bauarbeiten oder Planungsmaßnahmen stoppen. Die Deutsche Bahn AG hat mehrfach unterstrichen, die laufenden Arbeiten nicht stoppen zu wollen.
Zu 2.)
Die Abrissarbeiten entsprechen den Auflagen der Planfeststellung -
Prüfung des Eisenbahnbundesamtes (EBA)
Das EBA hat bei der Baustellenbegehung am 09.09.2010 keine Verstöße feststellen können. Die Staubminderungsvorgaben werden durch Besprühen mit Wasser umgesetzt, die Baustraßen werden kontinuierlich gereinigt, die Baufahrzeuge vor der Ausfahrt ebenfalls. Belastete Gebäudeteile wurden gesondert ausgebaut und verschlossen gelagert. Nachweise der Staubminderung werden tagesaktuell dokumentiert.
LKW mit Roter Plakette
Nachdem Hinweise auf Fahrzeuge mit roter Plakette beim Amt für öffentliche Ordnung eingegangen waren, hat die Polizei entsprechende Kontrollen durchgeführt und betroffene Firmen gezielt angesprochen. Seit Montag 13.9.2010 wurde kein Fahrzeug mit roter Plakette mehr angetroffen.
Die Polizei achtet weiterhin auf derartige Fahrzeuge – praktisch jeder Lkw wird vor Einfahrt in den Baubereich von der Polizei angehalten.
Für die gesamte Firma Wolff & Müller hat das Amt für öffentliche Ordnung zwei Ausnahmegenehmigungen für LKW mit roter Plakette erteilt. Nachdem die Firma für diese Fahrzeuge die entsprechenden Unterlagen (Nichtnachrüstbarkeit etc.) vorgelegt hatte, wurde eine Ausnahmegenehmigung bis zur Ersatzbeschaffung der zwei Lkw erteilt. Nach den vorgelegten Unterlagen (Bestellung bei Fa. Daimler) erfolgt die Auslieferung und Ersatz im Oktober 2010. Dieses Verfahren ist üblich und kein Sonderfall.
Ob diese Fahrzeuge überhaupt im Zuge der Abrissarbeiten eingesetzt wurden, ist unbekannt. Der Polizei sind diese jedenfalls nicht aufgefallen (s.o.). Bzgl. der Firma GL-Abbruch sind in der Registratur keine Ausnahmegenehmigungen verzeichnet.
Sicherheit auf dem Parkplatz Nordausgang Hauptbahnhof
Polizei und Verkehrsbehörde sind über die Belegung der Verkehrsflächen in der Zufahrt Parkplatz / Nordausgang Hbf jederzeit informiert. Die Breite des Gehwegs vor dem Bauzaun wurde aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung festgelegt und umgesetzt. Der temporär eingerichtete, zusätzliche Sicherheitszaun wurde in Einzelfällen aufgrund der aktuellen Sicherheitslage nach polizeitaktischen Erfordernissen von der Polizei veranlasst. Anlass waren im Regelfall stattfindende Versammlungen, zu diesen Zeiten ist die Zufahrt für sonstige Fahrzeuge (Taxis, Parkplatz) gesperrt.
Sobald Aktionen der S21-Gegner zu größeren Menschenansammlungen führten (wie z.B. auch bei jeder Blockade des Zugangstores), wurde die Fläche von der Polizei vollständig abgesperrt.
Messungen im Auftrag des UVM
Messungen der Schadstoffbelastung am 06.09.2010 durch Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) sowie durch das Institut für Arbeits- und Sozialhygiene (IAS) haben eine deutliche Unterschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte für Staub und PAK (unterhalb der Nachweisgrenze) ergeben (s. Anhang).
Die Messungen fanden innerhalb der Baustelle und am Bauzaun statt. Im Aufenthaltsbereich der Öffentlichkeit dürften die Werte demnach noch niedriger liegen. Hinweise auf schadstoffhaltige Materialien wurden bei Baustellenbesichtigung nicht festgestellt.
Dr. Wolfgang Schuster
Anlage
Auszug aus einer E-Mail des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg vom 16.09.2010
Betr.: Arbeitsplatzmessung Schadstoffbelastung Baustelle Hbf Nordflügel - Zusammenfassung
Sehr geehrter Herr Polizeipräsident,
wie in meiner Mail vom 13.09.2010 angekündigt, liegen zwischenzeitlich auch die Messergebnisse des Instituts für Arbeits- und Sozialhygiene (IAS) für Benzo(a)pyren (PAK) vor. Die ermittelten Gehalte in der Luft liegen hier unter der Bestimmungsgrenze.
Auf Ihre Anfrage vom 3. September 2010 bzgl. der Schadstoffbelastung des zurzeit anfallenden Abbruchmaterials stellt sich das Gesamtergebnis der Arbeitsplatzmessung auf die Einhaltung der Staubgrenzwerte an der Baustelle Hbf. Stuttgart Nordflügel nun wie folgt dar:
Am Montag, 6. September 2010, hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) unter Zuziehung des Instituts für Arbeits- und Sozialhygiene (IAS), Karlsruhe, von 14:00 - 17:30 Uhr Staubproben gesammelt.
Die Auswertung der Messergebnisse hat ergeben, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte für Staub deutlich unterschritten wurden und die Gehalte für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) unterhalb der Bestimmungsgrenze lagen.
Randbedingungen:
1.
Während der Messdauer von 14:21 Uhr – 17:30 Uhr wurden an 3 Stellen Staubsammler betrieben:
a. 8 m vor der Abbruchstelle
b. am Bauzaun – Mitte: 20 m zum Abbruchbagger
c. innerhalb des Bauzauns: ca. 15 m zum Abbruchbagger
2.
Die Abbrucharbeiten haben um 16:30 Uhr begonnen, bis dahin wurden vorbereitende Arbeiten ausgeführt.
3.
Für Gesamtstaub - einatembare Stäube (E-Staub) an Arbeitsplätzen gilt ein Grenzwert von 10 mg/m3, für alveolengängigen Staub (A-Staub) beträgt der Grenzwert 3 mg/m3.
Zu den Messwerten:
1.
alveolengängiger Staub (A-Staub): gemessen wurde eine Konzentration von 0,75 – 1 mg/m3; Grenzwertausschöpfung: max. 34%
2.
Gesamtstaub - einatembare Stäube (E-Staub): gemessen wurde eine Konzentration von 0,2 – 0,8 mg/m3; Grenzwertausschöpfung max. 8%
3.
Die ermittelten Gehalte an Benzo(a)pyren (PAK) lagen jeweils unterhalb der Bestimmungsgrenze von 0,02 ug/m3 in der Luft im Aufenthaltsbereich des Polizeipersonals.
Hinweise:
1.
Der A-Staubgehalt (alveolengängiger Staub) liegt bei den durchgeführten Messungen durchweg höher als der E-Staubgehalt (einatembarer Staub), da die Probenahmen bei windreichen Wetterverhältnissen durchgeführt wurden.
2.
Die Bezugszeit wurde mit 3 h angesetzt = worst case-Betrachtung (Die Abbrucharbeiten während der Messung dauerten 1 h von 16:30 – 17:30 Uhr). Bei Bezugszeit von 1 h entsprechend der Abrissarbeiten wären die Messergebnisse nur 1/3 so groß.
3.
Arbeitsplatzgrenzwerte gelten für eine Expositionsdauer von 8 h pro Tag.
4.
Arbeitsplatzgrenzwerte sind nach Technischer Regel Gefahrstoffe 900 „Schichtmittelwerte bei in der Regel täglich achtstündiger Exposition an 5 Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit“. Einsatzkräfte mit weniger als 8 h Aufenthaltsdauer sind einer geringeren Exposition ausgesetzt.
5.
Neben den Arbeitsplatzmessungen hat die LUBW eine Baustellenbesichtigung auf schadstoffhaltige Materialien durchgeführt. Dabei gab es keine Hinweise auf Asbest. Jedoch wurde auf dem Dach des Gebäudes eine schwarze Schicht festgestellt. Für dieses Material wurde die o. a. Auswertung auf Benzo(a)pyren durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Bauer
Ministerialdirektor
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