Stellungnahme zum Antrag
95/2010
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
05/05/2010
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 6235
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Datum
03/23/2010
Betreff
Hindenburg, Hindenburgbau, Ehrenbüprgerschaft abschaffen
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Die Gebäudeeigentümerin des Hindenburgbaus, die LBBW, haben wir darüber informiert, dass die Entfernung des Schriftzuges unter dem Aspekt des Denkmalschutzes möglich ist. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass es der Stadtverwaltung ein großes Anliegen ist, dass Hindenburg künftig nicht mehr als Namensgeber für diesen bedeutenden Gebäudekomplex im Mittelpunkt des Interesses steht. Auf das Schreiben ist keine Rückmeldung von der LBBW eingegangen.
Nach Kenntnis der Verwaltung ist Paul von Hindenburg derzeit nicht nur in Stuttgart Ehrenbürger, sondern auch noch in weiteren 27 großen Städten, darunter Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Karlsruhe und Nürnberg. Nach § 3 Abs. 1 Ziffer 6 der Hauptsatzung (Stadtrecht 0/1) ist dem Gemeinderat die Entscheidung über das Ehrenbürgerrecht vorbehalten. Demzufolge müsste dieses Gremium einen Beschluss über die Aberkennung des Ehrenbürgerrechts herbeiführen.
Dr. Wolfgang Schuster
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