Stellungnahme zum Antrag
117/2010
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
05/17/2010
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 7661-00
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Datum
04/19/2010
Betreff
Kein "Lohnwucher" in Stuttgart
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Die Bundesagentur für Arbeit hat am 20. Januar 2010 mit einer Geschäftanweisung zur Überleitung von Gehaltsansprüchen mit neuen fachlichen Hinweisen zum Lohnwucher die bisherigen Verwaltungspraxis, bei der von einer fehlenden aktiv Legitimierung des JobCenters ausgegangen worden war, geändert.
Aufgrund dieser Änderung entwickelt das JobCenter aktuell ein Verfahren, in dem bei Neu- und Bestandsfällen, in denen ein auffällig geringes Arbeitsentgelt erzielt wird, Sachverhaltsermittlungen durchgeführt werden. Ziel ist es, zu prüfen inwieweit im konkreten Einzelfall eine sittenwidrige Entgeltvereinbarung vorliegt, ob eine solche angepasst werden kann und ob ggf. bestehende Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden können.
Die hierzu erforderlichen Erhebungen und Überprüfungen sind sorgfältig aber auch umsichtig durchzuführen, da in der Regel die Fortführung des Arbeitsverhältnisses zu regulären Bedingungen anzustreben ist.
Eine Bewertung kritischer Bestandsfälle wird aufgrund der erforderlichen Vorarbeiten und Klärungen vor der Sommerpause nicht möglich sein. Das JobCenter wird im Herbst 2010 über die Ergebnisse der Überprüfung berichten.
Bereits jetzt ist sichergestellt, dass das JobCenter selbst keine Arbeitsangebote mit sittenwidrigen Konditionen vermittelt oder vorschlägt. Sanktionsandrohungen in diesem Zusammenhang sind rechtswidrig und deshalb ausgeschlossen.
Dr. Wolfgang Schuster
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