Beantwortung zur Anfrage
107/2010

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/02/2010
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1204-02



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Datum
    04/14/2010
Betreff
    Öffnung von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung für Fahrradfahrer
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Um das Radwegenetz zu erweitern hat die Stadtverwaltung im Rahmen der Förderung des Radverkehrs das Bestreben, so viele Einbahnstraßen wie möglich in Stuttgart für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen.

Sogenannte „unechte Einbahnstraßen“ bedürfen keiner besonderen sicherheitlichen Prüfung im Streckenverlauf und werden, ohne statistisch erfasst zu sein, bei jeder sich bietenden Gelegenheit durch die Anordnung des Zusatzzeichens „Radfahrer frei“ von der Straßenverkehrsbehörde für Radfahrer geöffnet.

Von den in Stuttgart vorhandenen ca. 250 echten Einbahnstraßen in Tempo 30 Zonen sind derzeit ca. 130 Straßen in Gegenrichtung für den Radfahrer geöffnet. Die Öffnung von weiteren 50 Straßen wurde nach eingehender örtlicher Überprüfung durch die städtischen Ämter sowie des Polizeipräsidiums Stuttgart durch die Straßenverkehrsbehörde aus Sicherheitsgründen abgelehnt.

Abgelehnt wurden bisher nur Einbahnstraßen, bei denen aufgrund der engen Fahrgasse kein Begegnungsfall Rad/Kfz möglich ist, Ausweichstellen nur ungenügend vorhanden sind oder die mangelnden Sichtverhältnisse zu Verkehrsgefahren führen. Ein weiterer Ablehnungsgrund ist eine fehlende sichere Fortführung der neuen Radfahrrichtung, beispielsweise im Bereich von signalgeregelten Kreuzungen und Gleisquerungen der Stadtbahn.

Zur Rad WM wurde das Projekt dank externer Hilfestellung durch ein Ingenieurbüro stark vorangetrieben. Seither wird die verkehrsbehördliche Prüfung im Rahmen des üblichen Tagesgeschäftes abgewickelt.
Derzeit sind noch ca. 70 Einbahnstraßen, insbesondere in den Stadtbezirken Feuerbach und Zuffenhausen zu prüfen, ob diese in Gegenrichtung für den Radfahrer geöffnet werden können.

Grundsätzlich hält die Verwaltung an ihrer Haltung fest, alle möglichen Einbahnstraßen für Radfahrer im Gegenverkehr zu öffnen. Die ab 1. September 2009 getroffenen Veränderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben unser bisheriges Verfahren bestätigt. Nachdem die Novellierung der StVO zum Radfahren entgegen der Einbahnrichtung derzeit außer Kraft gesetzt wurde, geht die Verwaltung davon aus, dass diesbezügliche Regelungen für Einbahnstraßen in einer erneuten Novelle wieder enthalten sind.








Dr. Wolfgang Schuster

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