Beantwortung zur Anfrage
144/2010
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
06/18/2010
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 4531-02
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Datum
05/06/2010
Betreff
Eine StuttgartCard statt getrennter FamilienCard und BonusCard
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Mit der GRDrs 902/2009 „Haushaltssicherungskonzept 2009; Neugestaltung der FamilienCard“, die am 04.11.2009 im Verwaltungsausschuss des Gemeinderats behandelt worden ist, wurden die Eckpunkte der FamilienCard für die europaweite Ausschreibung und für einen Vertragsabschluss mit einer Laufzeit von 3 – 4 Jahren definiert. Die Ausschreibung ist vom Zentralen Einkauf beim Haupt- und Personalamt am 22.04.2010 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Leistungsbeschreibung, die von der Verwaltung aufgrund der Beratungen zum Haushalt 2010/2011 im Verwaltungsausschuss erstellt wurde, ist Bestandteil der Ausschreibung. Die Verwaltung ist mit der veröffentlichten Ausschreibung gebunden, den Auftrag an einen geeigneten Bieter zu den beschriebenen Konditionen und Anforderungen zu vergeben (die Zuschlagsfrist ist auf 30.09.2010 festgesetzt).
Das bedeutet, dass eine Änderung/Zusammenführung der Systeme FamilienCard und Bonuscard mittelfristig nicht möglich und eine Neugestaltung der Vergünstigungssysteme zum 01.01.2011 vollkommen ausgeschlossen ist.
Mit den Vergünstigungssystemen, wie sie derzeit gestaltet sind, sollen unterschiedliche Zielgruppen und unterschiedliche Ziele erreicht werden. Außerdem unterscheiden sich die Einkommensgrenzen und die Einkommensnachweise voneinander, was insbes. zu getrennten Vertriebswegen geführt hat.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Zusammenführung der beiden getrennten Systeme erhebliche Konsequenzen auf die Leistungen, die Prüfung der Berechtigung und die Ausgabe der Vergünstigung hätte. Damit wären evtl. erhebliche Mehrkosten verbunden, vorausgesetzt, es würden einheitliche Plastikkarten für beide Vergünstigungen verwandt werden. Derzeit stehen hierfür im Haushalt des Sozialamtes keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung, um z. B. Plastikkarten für zusätzlich 65.000 Bonuscard-Berechtigte sowie Lesegeräte für mehr Akzeptanzstellen als bislang sowie ein verwaltungsaufwendigeres Ausgabeverfahren usw. einzusetzen. Die Zusammenführung hätte auch weitreichende Folgen für den Personal- und Verwaltungsaufwand bei den beteiligten städtischen Ämtern, die überwiegend kein zusätzliches Personal für die Vergünstigungssysteme erhalten haben (vgl. GRDrs 207/2010 „Städtische Vergünstigungssysteme; FamilienCard und Bonuscard“).
Da bereits zum Haushalt 2010/2011 umfangreiche Diskussionen geführt und die Vergünstigungssysteme neu justiert wurden, die Bonuscard vor allem auf die Aufgabe kinderfreundliches Stuttgart ausgerichtet ist, wird vorgeschlagen, die Frage, ob eine Zusammenführung der Vergünstigungssysteme sinnvoll ist, zunächst bis zum Haushalt 2012/2013 zurückzustellen.
Dr. Wolfgang Schuster
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