Beantwortung zur Anfrage
129/2010
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
06/01/2010
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 0500-00
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Datum
04/26/2010
Betreff
Erstattungsleistungen aus der U2-Umlage
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG) vom 22.12.2005 ist die Landeshauptstadt Stuttgart seit 1.1.2006 verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer eine Umlage (U 2) zur Deckung der Mutterschutzaufwendungen in unterschiedlicher Höhe an die verschiedenen Krankenkassen zu entrichten. Im Gegenzug erstatten die Krankenkassen den beteiligten Arbeitgebern den an die Mitarbeiterinnen während der Mutterschutzfrist gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie das während der Beschäftigungsverbote nach § 11 Mutterschutzgesetz gezahlte Arbeitsentgelt einschließlich der hierauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Hintergrund der gesetzlichen Regelung durch das AAG war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, welches zuvor eine Benachteiligung von Frauen bei Einstellungsentscheidungen der Betriebe festgestellt hatte. Durch die Einführung des Umlageverfahrens, bei dem die Arbeitgeber für alle weiblichen und männlichen Beschäftigten eine prozentuale, gehaltsorientierte Umlage U 2 entrichten müssen, werden die Kosten der Mutterschutzaufwendungen durch die Solidargemeinschaft aller Betriebe finanziert.
Wie bereits mit GRDrs 1371/2009 mitgeteilt, liegen für die Landeshauptstadt Stuttgart einschließlich Eigenbetriebe (ohne Klinikum) folgende Zahlen vor:
Kalenderjahr
Erstattungen
Umlage U 2
Differenz
2006
0,00 EUR
543.503,34 EUR
- 543.503,34 EUR
2007
427.288,73 EUR
258.013,48 EUR
169.275,25 EUR
2008
481.302,38 EUR
341.384,46 EUR
139.917,92 EUR
2009
662.905,73 EUR
477.456,41 EUR
185.449,32 EUR
- 48.860,85 EUR
Nach den ersten 4 Jahren seit Einführung hat die Landeshauptstadt Stuttgart (ohne Klinikum) Mehrausgaben von 48.960,85 EUR. Die Zahlen zeigen, dass die Erwirtschaftung eines Überschusses rein theoretisch ist, da letztendlich die Finanzierung der Aufwendungen gewährleistet sein muss. Die großen Schwankungen werden sich erst im Laufe der Zeit einpendeln. Ein nennenswerter „Gewinn“ daraus wird sich für die Stadt voraussichtlich nicht erzielen lassen.
Dr. Wolfgang Schuster
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