Beantwortung zur Anfrage
277/2011
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
11/25/2011
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 1110-00
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Küstler Ulrike (SÖS und LINKE)
,
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Datum
07/11/2011
Betreff
Neues Polizeikonzept in Bad Cannstatt?
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
I. Sicherheitslage in Bad Cannstatt
Die Sicherheitslage in Bad Cannstatt weist derzeit keine Auffälligkeiten auf. Lediglich im Bereich des Bahnhofs ist ein Anstieg an Meldungen über Straftaten und Ordnungsstörungen zu verzeichnen. Die Polizei führt deshalb bereits verstärkt Kontrollen durch, um eine Verfestigung der Lage zu verhindern.
Parallel zu der Zunahme der Beschwerden stellen sowohl Polizei als auch Streetworker eine steigende Anzahl an Randgruppenangehörigen im Bahnhofsumfeld fest. Dabei handelt es sich neben Personen aus anderen Stadtbezirken insbesondere um Personengruppen, die ihren Treffpunkt wegen dem vorübergehenden Abbau der Bänke in der Marktstraße auf den Bahnhofsvorplatz verlegt haben. Neben den polizeilichen Maßnahmen versuchen sowohl die Streetworker als auch die Polizei, mit neu hinzugekommen Personen einen Dialog aufzubauen, um Störungen bereits im Vorfeld zu verhindern.
II. Platzverweisverfahren
Die Polizei kann Personen des Platzes verweisen, wenn dies erforderlich ist, um Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Der Platzverweis wird mündlich erteilt und gilt in der Regel 24 Stunden. Bei der Polizeiaktion am 8. Juli 2011 handelte es sich nicht um ein neues Polizeikonzept, sondern um einen normalen Polizeieinsatz zur Gefahrenabwehr. Offensichtlich kam es diesbezüglich zu einer Fehlinformation.
Das Aufhalten sowie der Genuss von Alkohol sind im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht verboten. Problematisch wird es allerdings, wenn, wie im vorliegenden Fall, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch das alkoholbedingte Verhalten einzelner konkret gestört oder gefährdet wird. Derartige Situationen treten erfahrungsgemäß häufig dann auf, wenn die durch den Alkoholkonsum ohnehin niedrigere Hemmschwelle für sozial inadäquates Verhalten durch gruppendynamische Prozesse bei manchen Personen noch weiter abgesenkt wird. Um in diesen Fällen ein
Fortdauern der Störungen oder eine Verschärfung der Lage zu verhindern, ergreift die Polizei einzelfallbezogen die notwendigen Maßnahmen.
Dr. Wolfgang Schuster
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