Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
60/2010
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
05/21/2010
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 6111 - 00
Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Datum
02/12/2010
Betreff
Rechtsverbindlichkeit herstellen für die Stadtentwicklungsziele
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Der Rahmenplan Halbhöhenlage ist eine informelle Planung, die die aktuelle Bedeutung der Hanglagen in der Innenstadt untersucht hat. Analysiert wurden insbesondere die Bebauung, Durchgrünung, das Stadtklima und das bestehende Planungsrecht.
Maßgeblich für Baugenehmigungen ist das geltende Bau- und Planungsrecht, d. h. rechtsverbindliche Bebauungspläne oder die noch teilweise geltende Ortsbaustaffel. Der Rahmenplan selber löst kein Baurecht aus, sondern gibt nur Hinweise, wo das Planungsrecht geändert werden sollte.
Rahmenplan Halbhöhenlage - Zitate:
Seite 6:
„Das bestehende Planungsrecht hat sich überwiegend bewährt und soll erhalten bleiben.“
Seite 7:
„Die Untersuchungen zum Rahmenplan haben ergeben, … dass die kleinteilige Parzellenstruktur und die historische städtebauliche Ordnung erhalten bleiben sollen.“
Im Kapitel 5 Ziele und Maßnahmen werden unter 5.5. Differenzen zwischen dem bestehenden Planungsrecht und aktuellen städtebaulichen und stadtklimatischen Zielsetzungen aufgezeigt. Daraus folgen elf konkrete Vorschläge für die Änderung von Bebauungsplänen, die je nach Planungsanlass in den folgenden Jahren abgearbeitet werden sollen (siehe Seite 48 ff).
Weitere Änderungen des bestehenden Planungsrechts auch zur Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes sind von Einzelmaßnahmen abhängig, über die die Gremien informiert werden und der Gemeinderat in seiner Planungshoheit zu entscheiden hat.
Dr. Wolfgang Schuster
zum Seitenanfang