Antrag vom 10/28/2010
Nr. 320/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Bürgerhaushalt für Stuttgart

Wir beantragen:
  1. Zur Beratung und Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2012/2013 wird ein Bürgerbeteiligunsverfahren (Bürgerhaushalt) eingeführt.

  2. Der Stuttgarter Bürgerhaushalt strebt eine repräsentative Beteiligung aller sozialen Gruppen an.
    Dafür ist ein Nebeneinander verschiedener Beteiligungsmöglichkeiten zu schaffen, etwa Stadtteil- bzw. Quartiers-Versammlungen, schriftliche Befragung, telefonische Beteiligung oder online-Beteiligung. Zur Berücksichtigung spezifischer Gruppen wie Jugendliche, Senioren oder Migranten sind gezielte, aufsuchende Verfahren einzusetzen. Wir denken dabei an Methoden des community organizing oder die Nutzung der Soziale-Stadt-Strukturen.

  3. Den Stuttgarter Bürgerhaushalt kennzeichnen:
    • gezielte, systematisch sichtbare und aktive geschlechtergerechte Beteiligung;
    • Mitwirkung und Einbindung der Gruppen des bürgerschaftlichen Engagements;
    • gezielte Beteiligung der Bezirksbeiräte und deren Stärkung;
    • umfassende Informationen („verständlicher Haushalt“) und breit angelegte Motivations- und Weiterbildungs-Angebote (Haushaltsrecht, Stadtentwicklung, Methodentraining für Moderatoren/innen u.a.) im Vorfeld;
    • ausreichende Ressourcen (Finanzen, Personal) zur Vorbereitung und Begleitung des Verfahrens.

  4. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Vorbereitungsgruppe zur Ausarbeitung des Verfahrens einzuberufen. In der Vorbereitungsgruppe sollen vertreten sein: Kämmerei (Moderation), Vertreter/innen der Fraktionen, vhs stuttgart, Kate (Kontaktstelle für Umwelt und Entwicklung) e.V., Breuninger-Stiftung, Bürgerstiftung, Dialogik gGmbH (Prof. Renn), Arbeitsgemeinschaft Stuttgarter Bürgervereine e.V., Frauen-Netzwerk, Forum der Kulturen, Stuttgart Open Fair.
    • Die Vorbereitungsgruppe richtet im Frühjahr 2011 eine öffentliche Arbeitstagung aus zur Klärung von Grundsätzen des Verfahrens und zur Auswertung von Erfahrungen anderer Städte. Hierzu sind Experten des Centre Marc Bloch (Carsten Herzberg), des Städtetags, der KGSt sowie Praktiker der Großstädte Berlin (Bezirk Lichtenberg), Frankfurt, Hamburg und Köln einzuladen.
    • Die Vorbereitungsgruppe legt dem Gemeinderat noch vor der Sommerpause 2011 einen Vorschlag zur Ausgestaltung des Verfahrens vor, verbunden mit einer Darstellung der notwendigen Voraussetzungen bezüglich Personal, Finanzen, Infrastruktur und Zeitplan.

  5. Der Oberbürgermeister setzt das Thema zur Beratung und Beschlussfassung noch im Jahr 2010 auf die Tagesordnung der zuständigen Gremien (Verwaltungsausschuss und Vollversammlung).


Begründung:

Wenn Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, sich an den Haushaltsberatungen zu beteiligen, dann Nach gängiger Definition (Herzberg u.a.) handelt es sich beim „Bürgerhaushalt“ um ein Anhörungsverfahren, um ein Meinungsbild von Bürgern/Innen zu verschiedenen geplanten Investitionen und zu den laufenden Kosten der Kommune zu erstellen. BürgerInnen können Empfehlungen aussprechen, das Letztentscheidungsrecht obliegt weiterhin den zuständigen politischen Gremien. Damit bleiben die Bestimmungen der Gemeindeordnung gewahrt.


Ein Bürgerhaushalt nach dieser Definition hat fünf Bedingungen zu erfüllen:
Die in deutschen Kommunen angewandten Verfahren des Bürgerhaushalts wurden durch die Bundeszentrale für politische Bildung, durch die Servicestelle Kommunen in der einen Welt, durch die KGSt, durch die Bertelsmann-Stiftung und die Stiftungen aller politischen Parteien, durch die Hans-Böckler-Stiftung und durch verschiedene Landesregierungen in der Entwicklung begleitet und gefördert.

Dr. Roswitha Blind Hans H. Pfeifer Monika Wüst
Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende


Ergun Can Marita Gröger Dr. Maria Hackl


Manfred Kanzleiter Andreas Reißig Judith Vowinkel


Ariane Zürn


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