Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB
GRDrs
118/2011
Ergänzung
Stuttgart,
05/25/2011
Neuordnung der Energie- und Wasserversorgung
Gründung der Stadtwerke Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Gemeinderat
Beschlussfassung
öffentlich
26.05.2011
Beschlußantrag:
Neufassung (Änderungen in Fettdruck)
1. Der Abschlussbericht des Gutachters Horváth & Partner GmbH Stuttgart über die Begleitung der konzeptionellen Überlegungen bei der Gründung eines Stadtwerks wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Gründung eines Stadtwerks als Tochter der SVV vorzunehmen und dem Gemeinderat bis zur Sommerpause den Entwurf eines Gesellschaftsvertrags vorzulegen. Die Geschäftsfelder des Stadtwerks sollen bestehen
unter anderem
aus
- den Netzen der allgemeinen Versorgung für Strom und Gas,
- dem Vertrieb von Strom und Gas,
- der Ökoenergieerzeugung und
-
weiteren Energiedienstleistungen
.
3.
Der bestehende „Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)“ soll um die Wasserversorgung erweitert werden, so dass ein kommunaler Eigenbetrieb „Kommunale Wasserwerke Stuttgart (KWS)“ entsteht.
Die Verwaltung wird beauftragt mögliche Synergieeffekte sowie die notwendigen Veränderungen darzustellen.
Die Landeshauptstadt nimmt mit der EnBW entsprechende Verhandlungen zur Übernahme der Wasserversorgung einschließlich der Wasserbezugsrechte auf.
4. Die Landeshauptstadt führt mit der EnBW entsprechende Verhandlungen zur Überlassung der Versorgungsnetze für Strom und Gas.
5. Dem Gemeinderat wird
fortlaufend
über den Stand der Gespräche sowie über die finanziellen und rechtlichen Folgen und den damit verbundenen unternehmerischen Aufgabenstellungen bei den verhandelten Modellen berichtet.
Begründung:
Auf Grund der Beratungen im Verwaltungsausschuss am 11. Mai und am 25. Mai 2011 wird der Beschlussantrag neu gefasst. Im Übrigen gelten die sonstigen von der Verwaltung gemachten Zusagen.
Dr. Wolfgang Schuster
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Anlagen
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