Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
63/2014
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 12.03.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende, EBM Föll
Protokollführung: Herr Häbe pö / st
Betreff: Anstehende Schulgesetzänderung Ganztagsgrundschulen
1.) Information zur Vereinbarung zwischen Land und
kommunalen Landesverbänden
2.) Auswirkungen auf die Stuttgarter Konzeption

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 17.02.2014, GRDrs 63/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht über die zur Gesetzgebung zu Ganztagsgrundschulen getroffene Vereinbarung zwischen Land und Kommunalen Landesverbänden wird Kenntnis genommen.

2. Ausgehend vom Grundsatzbeschluss (GRDrs 199/2011) zur Neukonzeption der Schulkindbetreuung in Stuttgarter Grundschulen wurden das pädagogische Rahmenkonzept und die Standards an Ganztagsgrundschulen (GRDrs 6/2013) sowie die Trägervereinbarung zur Ganztagsgrundschule (GRDrs 485/2013 und 1008/ 2013) erarbeitet und zwischenzeitlich beschlossen. An diesen qualitativ hochwertigen Rahmenbedingungen wird grundsätzlich weiterhin festgehalten.

3. Die Landeshauptstadt Stuttgart als Schulträgerin entscheidet sich pro Schulstandort verbindlich für ein Ganztagsschulmodell. Hierbei kann die Schule künftig wählen zwischen dem Modell 4 Tage à 8 Zeitstunden oder dem Modell 4 Tage à 7 Stunden.

4. Wählt die Schule das Modell 4 Tage à 7 Stunden, wird den Eltern bei den ergänzenden Angeboten nachmittags nach der Ganztagsgrundschule (von 15 bis 17 Uhr) eine tageweise Buchung - die Tage jeweils festgelegt auf ein ganzes Schuljahr - angeboten.

5. Die Landeshauptstadt Stuttgart entscheidet sich grundsätzlich für die Verwendung der zusätzlichen Lehrerwochenstunden und nicht für eine monetäre Umrechnung anteiliger Lehrerwochenstunden, um die pädagogische Qualität der Angebote möglichst hochwertig zu gestalten.

6. Die Priorität der Stadt Stuttgart liegt auf dem Ausbau weiterer Grundschulen zu Ganztagsgrundschulen und somit in der Beantragung weiterer Tranchen. Da für bestehende Ganztagesgrundschul-Standorte Bestandsschutz besteht, können diese mit Zustimmung der jeweiligen Schule sukzessive auf das neue Modell umgestellt werden.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Dasselbe gilt für den Antrag Nr. 39/2014 der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 07.02.2014 sowie für die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zu diesem Antrag vom 10.03.2014.

In ihrer Einführung erinnert BMin Dr. Eisenmann an eine im Schulbeirat vor zwei Wochen stattgefundene ausführliche Diskussion zu dem zur Beratung anstehenden Thema. Ausgangslage seien Beschlussfassungen seit 2011 zum Ausbau der Ganztagesgrundschule. Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände hätten sich nun auf eine Schulgesetzänderung verständigt. Diese Schulgesetzänderung soll zum Herbst 2014 vollzogen werden. Derzeit finde dazu das Anhörungsverfahren statt. Da bereits die Anmeldungen für die Schulen in den nächsten Wochen erfolgten und die Schulen die Eltern informieren müssten, in welche Richtung sie sich entwickeln, sei es zwingend, den Gemeinderat mit den künftigen Gesetzesgrundlagen zu befassen.

Vom Grundsatz her widerspreche die Beschlusslage des Stuttgarter Gemeinderates zum Ausbau der Ganztagesgrundschulen (Halbtages- und Ganztagesangebot) in keinster Weise der kommenden Gesetzesänderung. Etwas Sorge bereite der Verwaltung die Zügigkeit des Ausbaus. Der Gemeinderat habe beschlossen, dass bis zum Jahr 2020 alle Schulen, die dies wünschen, diesen Weg gehen können. Dies entspreche vom Grundsatz her der Position der Landesregierung, allerdings stehe die Einigung des Landes mit den Spitzenverbänden konsequenterweise unter Haushaltsvorbehalt. Da laut Stuttgarter Gemeinderat, und dies werde auch weiterhin für sinnvoll angesehen, von acht Grundschulen/Jahr ausgegangen werden soll, werde an das Land appelliert, diesen Weg finanziell zu begleiten.

Aus Sicht der Schulverwaltung sei es erfreulich, dass beim Thema Flexibilität im gebundenen Ganztag (Ende des gebundenen Ganztagesangebotes um 15:00 Uhr oder um 16:00 Uhr) die Landesregierung einräumt, dass dieses die Schulgemeinden künftig entscheiden können.

Den Schulen, den Schulgemeinden, diese Wahlmöglichkeit künftig einzuräumen, werde als sinnvoll angesehen. Vorgabe des Landes sei, dass diese Entscheidung pro Schule und nicht pro Zug getroffen wird.

Zur Frage "zusätzliche Lehrerstunden" fährt sie fort, Land und Kommunen hätten sich darauf verständigt, dass in den gebundenen Ganztag und über das Bisherige hinaus nochmals weitere Lehrerstunden zur Verfügung gestellt werden. Auch dieses werde begrüßt. So sei vorgesehen, den Schulen eine Wahlmöglichkeit einzuräumen (Inanspruchnahme von Lehrerstunden oder Monetarisierung/Inanspruchnahme einer finanziellen Gegenleistung für einen Verzicht auf Lehrerstunden). Mit der Vorlage schlage die Schulverwaltung dem Gemeinderat dazu vor, dass die Stadt als Schulträger diese Wahlmöglichkeit dahingehend entscheidet, dass im Sinne der Qualität im gebundenen Ganztag den Schulen keine Monetarisierung erlaubt werden soll. Zudem werde nicht die Einschätzung der Landesregierung geteilt, dass die Monetarisierung den Schulen zusteht. Angesichts der Investitionen der Stadt als Schulträger in die Qualität des Ganztagesgrundschulbereichs müssten diese Mittel dem Schulträger und nicht direkt den Schulen zustehen. Dieser Punkt müsse ebenfalls noch verhandelt werden, wobei sich im Schulbeirat gezeigt habe, dass sich die Schulen einmütig zur Qualitätserhöhung für einen Ausbau der Lehrerstunden aussprechen. In der Vorlage sei dargestellt, was dies an Lehrerstunden konkret bedeutet.

Die Kompensation für zusätzliche Lehrerstunden im gebundenen Ganztag solle darin bestehen, dass das Land nach Inkrafttreten der Schulgesetzänderung auf die bisherige Bezuschussung der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung verzichtet. Die so eingesparten Mittel würden für die zusätzlichen Lehrerstunden im Bereich des gebundenen Ganztags eingesetzt. Haushalterisch bedeute dies für die Landeshauptstadt keinen Nachteil.

Die Schulverwaltung schlage vor, die bestehende Angebotsstruktur (verlässliche Grundschule etc.) so wie sie vom Gemeinderat beschlossen ist beizubehalten, unabhängig davon dass das Land bei Neubeantragungen aus der Bezuschussung aussteigt.

In Abstimmung mit dem Referat WFB hänge der Vorlage noch eine Modellrechnung an. Rückmeldungen besagten, dass diese wohl "nicht der Weisheit letzter Schluss ist". Gerade in der Frage "FAG-Mittel/Vorwegentnahme" etc. gebe es unterschiedliche Einschätzungen hinsichtlich der Zahlen. Die Modellrechnung, zu der EBM Föll Ausführungen machen wird, mache deutlich, dass unter Zugrundelegung der kommenden Schulgesetzänderung die Landeshauptstadt durch ihr Rahmenkonzept und ihr Betreuungskonzept bei der Qualität inhaltlich und pädagogisch weit über dem liegt, was das Land insgesamt vorschlägt (Größenordnung ca. 20 Mio. €). So erkläre sich auch die Bemerkung des Referates WFB im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens. Insbesondere diese höhere Qualität stehe im Mittelpunkt der Modellrechnung, und es sei legitim, dieses deutlich zu machen.





Die kommende Rechtssicherheit für das Stuttgarter Modell wird von StR Lazaridis (90/GRÜNE) mit Nachdruck grundsätzlich begrüßt. Stuttgart habe sich bei der Ganztagesbetreuung an Grundschulen ein Modell geleistet, das bundesweit seinesgleichen sucht. Die hier erbrachten städtischen Vorleistungen seien ein wichtiger Standortfaktor. Für seine Fraktion sei bei der anstehenden Gesetzesänderung die Flexibilisierung innerhalb des Ganztagesschulkonzeptes entscheidend. Zubuchbare kommunale Angebote, die Halbtagsschule und die verlässliche Grundschule werde es weiter geben. Diese Dinge gehörten zum Stuttgarter Modell und würden weiter garantiert. Seine Fraktion wolle das Stuttgarter Modell um eine Variante "Schulpflicht bis 15:00 Uhr" erweitern. Ansonsten sollte dieses gute Modell so gering wie möglich verändert werden. Die Verwaltungsvorlage werde ausdrücklich unterstützt.

Die anstehende Gesetzesänderung durch das Land ist für StRin Ripsam (CDU) begrüßenswert. Allerdings schwächle die Landesregierung bei der bis vor wenigen Monaten geltenden Aussage, dass alle Grundschulen bis 2020 in Ganztagesschulen umgewandelt werden sollen. Diese Umsetzung werde verschoben bis 2023, und es sei nur noch von 70 % der Grundschulen die Rede. Daraus ergeben sich für sie folgende Fragen:

- Wird anerkannt, dass Eltern den Ganztagesbetrieb in der vorgesehenen Form nicht wünschen?
- Scheitert das ursprünglich Angedachte an der Finanzierung?

Für die von ihr mit beantragte, breit angelegte Berichterstattung im Schulbeirat bedankt sich StRin Gröger (SPD) bei BMin Dr. Eisenmann. Stuttgart könne stolz sein, was bereits vorauseilend zu dieser Schulgesetzänderung in die Wege geleitet werde. Es handle sich um ein zukunftsweisendes Konzept, das dem Grundgedanken, möglichst viel Chancen-/Bildungsgleichheit und Entwicklungsfähigkeit für Kinder einzuräumen, gerecht wird. Die SPD-Gemeinderatsfraktion stimme dem Beschlussantrag zu.

Für die Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion plädiert StRin von Stein (FW) dafür, das Festhalten vieler Eltern am Halbtagesmodell zu respektieren. Beim sich ergebenden Entwicklungsprozess müssten die Eltern mitgenommen werden.

Der FDP-Gemeinderatsfraktion, so StR Klingler (FDP), sei eine qualifizierte Kinderbetreuung mit größtmöglicher Flexibilität für die Eltern sehr wichtig. Er äußert sich zustimmend zum Beschlussantrag.

Laut StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) hat sich seine Fraktionsgemeinschaft dafür ausgesprochen, dass sich die Grundschulen zu Ganztagesschulen entwickeln. Die Schulleiter würden aus Kindeswohlgründen ein Konzept bis 16:00 Uhr für richtig ansehen. Da sich seiner Überzeugung nach das Konzept bis 16:00 Uhr bei den Schulkonferenzen durchsetzen wird, könne dem Beschlussantrag zugestimmt werden.



StRin Ripsam weist darauf hin, dass letztmalig für die Schulen die Möglichkeit besteht, für das Schuljahr 2014/2015 Zuschussanträge zu Angeboten der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung zu stellen. Diese Angebote dürften dann auch noch einen Bestandsschutz seitens des Landes erhalten. Auf diese Möglichkeit müssten die Schulen aufmerksam gemacht werden.

StR Lazaridis geht anknüpfend an BMin Dr. Eisenmann davon aus, dass die Stadt bei der in Zukunft veränderten Finanzierung auf lange Sicht durch die Landeskonzeption nicht benachteiligt wird. Dagegen gehe das Referat WFB von einem jährlichen Verlust in Höhe von 1 Mio. € für die Stadt aus. Dabei werde in der Modellrechnung, und sinngemäß äußert sich StRin Gröger, von einem Worst-Case-Szenario dergestalt ausgegangen, dass es in Stuttgart nur teilgebundene Schulen geben wird und dass alle 72 Grundschulen Ganztagesschulen werden. Diese Annahme bezeichnet StR Lazaridis als nicht realistisch. Eigentlich hätte das Finanzreferat verschiedene Annahmen durchrechnen müssen. Des Weiteren sei im Schulbeirat zum Vorwegabzug von 800.000 € für das Mittagessen festgestellt worden, dass es sich um einen durchlaufenden Posten handelt. Damit reduziere sich in der Modellrechnung das Defizit auf 300.000 €. Vor diesem Hintergrund würden bereits 20 % gebundene Schulen ausreichen, um der Stadt ein finanzielles Plus zu bescheren. Seiner Einschätzung nach wird sich auf lange Sicht für die Landeshauptstadt ein solches Plus ergeben.

Hierzu legt BMin Dr. Eisenmann dar, wenn pro Schule von einem Durchschnittswert von vier Betreuungsgruppen ausgegangen wird (ca. 80 Kinder), habe bisher das Land für Früh-/Spätbetreuung, VGS etc. rund 57.000 €/Jahr bezuschusst. Ausgehend vom gleichen Modell hätten sich die Gesamtkosten (Personal-, Sachkosten etc.) pro Schuljahr auf 540.000 € belaufen. Davon habe das Land bisher 57.000 € bezahlt. Die Eltern bezahlten rund 14.400 € (analog der Beschlusslage 83 Cent/Betreuungsstunde/Bonus-card-Kinder kostenlos). Somit übernehme die Kommune für eine Schule mit 4-gruppiger Betreuung rund 470.000 €/Jahr für die Betreuungsleistungen (ohne Ferien). Hochgerechnet auf alle städtischen Grundschulen würden zukünftig 4,1 Mio. € an Landeszuschüssen wegbrechen. Im gebundenen Ganztag würden sich künftig die Lehrerstunden deutlich erhöhen (bis zu 4 Stunden/Tag zusätzlich). Davon ausgehend, dass 50 % der Schulen bis 15:00 Uhr und die andere Hälfte bis 16:00 Uhr anbieten und daraus sich zusätzliche Lehrerstunden ableiten, ergebe sich eine haushalterische Entlastung der Stadt in der Größenordnung von 4,4 Mio. €. Dieses erkläre sich daraus, dass die Stadt durch zusätzliche Lehrerstunden weniger Personal bei den Trägern der Jugendhilfe finanzieren muss. Aus diesem Grund seien nicht nur die Stadt Stuttgart, sondern auch die kommunalen Spitzenverbände mit der Landesleistung zufrieden. Insgesamt erhalte Stuttgart die Flexibilität, um das Stuttgarter Modell weiter betreiben zu können, und haushalterisch ergäbe sich wie gesagt kein Nachteil.

Bevor EBM Föll auf die Kritik an der Modellrechnung eingeht, betont er, sein Referat habe die Vorlage mitgezeichnet. Die Modellrechnung basiere auf dem Zielbeschluss des Gemeinderates, dass alle Grundschulen die Möglichkeit zur Umstellung auf die Ganztagesgrundschule erhalten sollen.

In der Modellrechnung habe man die derzeitige sowie die künftige Situation und den Mindeststandard in Baden-Württemberg dargestellt. Wichtig sei ihm, immer wieder aufzuzeigen, dass das Stuttgarter Modell deutlich über den Mindeststandards liegt. Mit der Modellrechnung sei keine Bewertung erfolgt.

Er habe sich, was die Mittagspause anbelangt, zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Land ein besseres Ergebnis gewünscht. Dies sei eine Kritik an beiden Verhandlungsseiten. Bei einer Vorwegentnahme aus dem FAG-Topf in Höhe von 10 Mio. € handle es sich um kommunale Mittel. Damit bezahlten die Kommunen einen Teil dieser Mittagspausenregelung selbst. Ohne die Vorwegentnahme würden diese Mittel in die Finanzmasse A fließen und damit über die Schlüsselzuweisungen zu den Kommunen. Die Kommunen würden durch Schlüsselzuweisungen im Rahmen der Finanzmasse A immer bessergestellt. Für ihn sei es nicht nachvollziehbar, weshalb sich die Kommunen an der Mittagspause von Ganztagesschulen beteiligen müssen. An der Aufsichtsfinanzierung der großen Pause beteiligten sich die Kommunen ja auch nicht.

Die Belastung durch die Mittagspausenfinanzierung müsse in die Rechnung aufgenommen werden, da man diese Mittel durch die Vorwegentnahme nicht mehr als Schlüsselzuweisung erhält und die Aufgabe künftig von den Schulen wahrzunehmen ist. So begründeten sich die 800.000 €.

Da es sich lediglich um eine Modellrechnung handelt, sei hier aber die vorgebrachte Aufregung nicht angebracht.

StRin Gröger erachtet bei der Verteilung der Landesmittel auch die Verteilung von Restmitteln für den Ausbau von Ganztagesgrundschulen als wichtig. Laut Information in der Schulbeiratssitzung seien von 450 Mio. € derzeit 157 Mio. € verbraucht. Somit stünden beim Land noch 293 Mio. € zum Abruf bereit. Hier herrsche "das Windhund-prinzip". Die Landeshauptstadt müsse hier angesichts ihrer guten Vorleistungen schnell handeln, da der Bau von Mensen dringlich ist, um auch Kindern mit kurzen Betreuungszeiten ein Mittagessen ermöglichen zu können. Die Verwaltung sollte die entsprechenden Anträge zeitnah vorlegen. Bemühungen zur Sicherung von Restmitteln des Landes finden die Unterstützung von StR Rockenbauch. Von BMin Dr. Eisenmann wird eine schriftliche Darstellung zugesagt, in der aufgezeigt wird, dass solche Mittel beim Land abgerufen werden. Leider werde zu wenig seitens des Landes bewilligt. Die Stadt greife natürlich beim Bau von Mensen und bei Schulbauten alles ab, was das Land zur Verfügung stellt.

Die Haltung der Verwaltung in punkto Monetarisierung tragen StRin Ripsam und StRin Gröger mit.

Von StRin Gröger wird informiert, Schulen wiesen zu Recht darauf hin, dass längere Betreuungszeiten auch Veränderungsbedarfe bei den Schulsekretariaten und bei den Hausmeistern hervorrufen. Sie bittet die Verwaltung, zeitnah die Schulsystemänderungen durch längere Betreuungszeiten darzustellen. In diesem Zusammenhang erinnert StR Rockenbauch an Haushaltsanträge seiner Fraktionsgemeinschaft.


Seine Fraktion, so StR Lazaridis, habe in der Vergangenheit gegenüber der Stadt gefordert, sich für eine Begrenzung der Schulpflicht bis 15:00 Uhr einzusetzen. Die zeitliche Flexibilität müsse nun in Zukunft an den Schulen durch die paritätisch besetzte Schulkonferenz selbst entschieden werden. Das, was das Gesetz zulässt, sollte an den Stuttgarter Schulen umsetzbar sein. Man habe nun erreicht, dass in Zukunft ein Überstimmen der Eltern nicht mehr möglich sein wird. 90 % der baden-württembergischen Schulen rhythmisierten bis 15:00 Uhr. Bekanntlich hätten sich die im Schulbeirat anwesenden Schulleiter vehement für eine 16:00 Uhr-Lösung eingesetzt. Die sich daraus ergebenden Diskussionen - und dies begrüßt er - würden künftig vor Ort in den Schulen geführt. Dort müssten die Schulleiter nicht den Gemeinderat, sondern die Schulgemeinde überzeugen. Diese gelebte Pädagogik in der Schule sei der richtige Weg. Nur wenn die Menschen vor Ort das Gefühl erhalten, dass sie ernst genommen werden, werde es für die Ganztagesgrundschule die dringend benötigte Akzeptanz geben. Im Hintergrund spiele das Thema Bildungsgerechtigkeit eine wichtige Rolle. Diese Bildungsgerechtigkeit lasse sich nur erreichen, wenn möglichst alle Kinder "im Boot sind". Sinngemäß äußert sich StRin Gröger. Zwar habe sich ihre Fraktion mit dem im Januar gestellten Antrag eindeutig für 16:00 Uhr ausgesprochen, dennoch werde die Beschlussantragsziffer 4 angesichts der den Schulkonferenzen zukommenden Entscheidungen gelassen gesehen und mitgetragen.

Auf StR Rockenbauch eingehend führt die Vorsitzende aus, die Ausführungsbestimmungen zur Schulgesetzänderung würden wohl theoretisch von einer jährlichen Entscheidung der Schulkonferenz, welches der möglichen Modelle gewählt wird, ausgehen. Nur müsse dieses dann jeweils neu beantragt werden. Die Schulen allerdings erklärten, jährliche neue Entscheidungen stellten bislang kein Thema dar. Hier müsse man zunächst die konkreten Ausführungsbestimmungen abwarten.

Für die CDU-Gemeinderatsfraktion stellt StRin Ripsam den Antrag, bei der Flexibilität von Ganztagesbetreuung an Grundschulen das von der Verwaltung favorisierte Modell um das Modell 3 Tage á 7 Stunden bzw. 3 Tage á 8 Stunden zu erweitern. Insofern sollten die Beschlussantragsziffern 3 und 4 verändert werden. Das Land biete diese Möglichkeit an. Die Schulen sollten die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, welches Modell für sie vor Ort das richtige ist. Auch im Bereich der Halbtagesschule soll die Flexibilisierung umgesetzt werden (bis 14:00 Uhr plus zubuchbare Möglichkeiten).

Positiv zu diesem Antragsanliegen äußern sich StRin von Stein und StR Klingler.

Im weiteren Verlauf erinnert StR Lazaridis daran, dass seine Fraktion vor eineinhalb Jahren einen ähnlichen Antrag gestellt hat. Auf dieses Gesprächsangebot sei damals die CDU-Gemeinderatsfraktion nicht eingegangen. Nach Erinnerung von StRin Ripsam gingen die Überlegungen der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN damals dahin, ein Ganztagesschulangebot auf 3 Tage zu beschränken. Ihre Fraktion wolle die vom Gesetzgeber ermöglichte Flexibilität mittragen.




BMin Dr. Eisenmann erklärt, die vielen Finanzmittel würden eingesetzt, um das Sammelsurium im Betreuungsbereich zu strukturieren. Dies sei auch der Grund gewesen, ein eigenes pädagogisches Rahmenkonzept zu entwickeln, welches einmütig beschlossen worden sei. Dieses pädagogische Rahmenkonzept sei ein Punkt, weshalb der gebundene Ganztag so viel kostet. Daher werde auch die Flexibilität, an 3 Tagen Ganztag anzubieten, nicht vorgeschlagen. Aus Sicht der Verwaltung wäre es dann nicht möglich, das pädagogische Rahmenkonzept, das ja von einer gewissen Grundlage ausgeht, in der Qualität und in der Breite umzusetzen. Schon in der Vergangenheit habe die Verwaltung, bezogen auf die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, es als falsch angesehen, dieses an 3 Tagen zu machen. Zu den finanziellen Auswirkungen werde auf die Haushaltsvorlage, GRDrs 1062/2013, zu einem Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion verwiesen. Dort sei die Frage gestellt worden, bezogen auf die verlässliche Grundschule, was es bedeuten würde, wenn ein Großteil der Schulen, z. B. 50 %, den Halbtag von 14:00 auf 15:00 Uhr verlängern möchte. Dazu habe die Verwaltung dargestellt, wenn dies nur 30 Schulen wären, würde sich im Bereich der verlässlichen Grundschule ein Betrag in der Größenordnung von 400.000 bis 500.000 € ergeben. Unter Zugrundelegung des Hortstandards, der dann gelten würde, müsste dieser Betrag verdoppelt werden. Bei 30 Schulen und einem dreitägigen Ganztagesangebot - Eltern müssten dann auch zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten zukaufen können - ergeben sich für die Stadt pro Stunde rund 750.000 €. Landeszuschüsse würde es dafür in Zukunft nicht mehr geben. Die Stadt würde auch mangels Ganztagesbetrieb keine zusätzlichen Lehrerstunden erhalten. Wenn dem Antrag von StRin Ripsam gefolgt werde - mindestens 4 Stunden würden dann zusätzlich benötigt – müssten somit für 30 Schulen 3 Mio. € an Zusatzkosten aufgewendet werden.

Von StRin Ripsam wird mitgeteilt, heute solle zudem der Antrag Nr. 39/2014 ihrer Fraktion zur Durchführung einer Elternbefragung zur Abstimmung gestellt werden. Sie entnimmt der Stellungnahme der Verwaltung, dass diese eine solche Umfrage als möglich ansieht. Die CDU-Gemeinderatsfraktion sehe eine Umfrage (schriftliche Vollerhebung, Kosten ca. 85.000 €) als wichtiges Instrument an, um betroffenen Eltern die Möglichkeit zu geben, ihre Vorstellungen, wie Schulen für ihre Kinder gestaltet werden sollen, kundzutun. Sofern die Finanzierung nicht aus Restmitteln des Jahres 2013 möglich sein sollte, wäre dafür die Deckungsreserve heranzuziehen. Gegen eine solche Umfrage wendet sich StR Rockenbauch. Seiner Einschätzung nach müssten dort Abfragen/Evaluie-rungen erfolgen, wo Probleme auftreten. Ebenfalls ablehnend äußert sich StR Lazaridis. Seines Erachtens würde durch eine solche Umfrage eine Verschiebung der Ganztagesgrundschule einhergehen. Der richtige Weg sei, standortbezogen Abfragen vorzunehmen. Hier verweist er auf einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion vom 18.10.2012. Konkret wirft er die Frage auf, ob dafür seitens der Verwaltung (gemeinsam mit dem Referat SGA) Möglichkeiten gesehen werden.

Zu StRin von Stein erklärt die Vorsitzende, Halbtagesgrundschulen würden weiterhin wichtig sein. Im Kitabereich seien derzeit 60 % der Kinder Ganztageskinder. Hier sei die Tendenz massiv steigend. Sinnvoll sei, dass künftig das Thema flexible Nachmittagsbetreuung/KVGS zukaufbar dort wo gewünscht ermöglicht wird.


In der Stellungnahme zum Antrag, so BMin Dr. Eisenmann, habe sich das Statistische Amt zu einer Elternbefragung geäußert. Dieses Amt habe sich sehr gründlich mit der Fragestellung des CDU-Antrags auseinandergesetzt. Schon auf Seite 1 der Stellungnahme werde deutlich, dass es sich bei einer solchen Umfrage lediglich um eine Momentaufnahme handeln kann. Zudem merkt die Bürgermeisterin an, sicherlich werde das Thema Verlässlichkeit und Dauer immer wiederkehren. Eine Umfrage stelle jedoch eine Momentaufnahme im jeweiligen Erhebungsmonat dar. Die Aussagekraft, darauf weise das Statistische Amt in aller Deutlichkeit hin, werde von relativ kurzer Dauer sein. Sollte sich der Gemeinderat für eine solche Umfrage aussprechen, müsste geklärt werden, ob diese eineinhalbjährlich gemacht wird; die Ergebnisse einer Elternbefragung seien nach eineinhalb Jahren hinfällig. Seitens der Verwaltung werde so eine Umfrage für schwierig und in finanzieller Hinsicht für überflüssig angesehen. Die Schulen benötigten jetzt eine Verlässlichkeit über die weitere Vorgehensweise. Eine Umfrage, deren Ergebnis Ende 2014 vorliegt, sei hier nicht hilfreich.

Für StR Kotz (CDU) steht dagegen außer Frage, dass angesichts der definierten Befragungsgruppe Ergebnisse erzielbar sind, die sich nicht jährlich oder gar halbjährlich grundsätzlich ändern. Ausreichend ist seiner Überzeugung nach, eine Befragung alle fünf oder sechs Jahre. Angesichts der Summen an Finanzmitteln für die Themen Ganztagesgrundschule und Nachmittagsbetreuung wäre das Geld für eine solche Umfrage gut angelegt, da man dann über eine Basis für die zu treffenden Entscheidungen verfügen würde. Ziel seiner Fraktion sei es nicht, etwas zu verzögern, sondern Kenntnis über die berechtigten Interessen der Eltern zu erhalten.

Anschließend macht BMin Dr. Eisenmann gegenüber StR Kotz deutlich, es würde bei einer Umfrage nicht nur um die Kita-Eltern und die Eltern von Grundschulkindern gehen, sondern auch um die Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen. Bezogen auf die Dauerhaftigkeit von Entscheidungen verweist sie auf die Steinenbergschule. Diese Schule habe vor eineinhalb Jahren den Schwerpunkt Halbtag teilgebunden begonnen, und nun sei diese Schule entsprechend der Elternwünsche vollgebunden.

Für StRin Gröger geht die Umfrage am Bedarf der Familien vorbei. Laut Auskunft von Schulleitungen informierten sich Eltern mittlerweile ein oder zwei Jahre vor der Einschulung, ob sie eine Ganztagesschule oder eine Halbtagesschule vor Ort erwartet.

Wenn dem Antrag gefolgt würde, so die Vorsitzende, würde bis zur Vorlage des Umfrageergebnisses keine weitere Ganztagesgrundschule beantragt. Der weitestgehende Antrag sei somit der Antragspunkt zur Umfrage, da damit die Vorlage zurückgestellt würde.

Diesbezüglich erklärt StR Kotz, sollte der CDU-Antrag positiv beschieden werden, würde eine Vertagung der Abstimmung über die GRDrs 63/2014 um 14 Tage beantragt. In der Zwischenzeit könnte bei externen Unternehmen nachgefragt werden, wie viel Zeit sie für eine solche Elternbefragung benötigen und welche Kosten dabei entstehen.

BMin Dr. Eisenmann stellt zum Abschluss der Aussprache fest:

- Der Verwaltungsausschuss lehnt die von der CDU-Gemeinderatsfraktion beantragte Umfrage und die damit verbundene Bereitstellung von ca. 80.000 € bei 8 Ja- und 9 Nein-Stimmen mehrheitlich ab.

- Der Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion, zusätzlich zum Verwaltungsvorschlag die Ganztagesbetreuung an Ganztages-grundschulen um 3 Tage wahlweise bis 15:00 Uhr oder 16:00 Uhr zu erweitern, bei 8 Ja- und 9 Nein-Stimmen mehrheitlich ab.

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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