Die Vorbehalte, wegen denen der UTA am 19. Juli 2011 eine Wohnbebauung abgelehnt hat, wurden durch das neue Konzept nicht ausgeräumt. Der Lärmkonflikt ist nicht gelöst, es sind weiterhin Vorkehrungen durch z.B. hohe Lärmschutzwände erforderlich. - PWE, Deidesheimer Straße, Weilimdorf FNP stellt hier Grünfläche dar, ein Bplan wäre bei Nutzungsänderung erforderlich.
Es handelt sich um eine brach liegende Arrondierungsfläche (Flst-Nr. 5430/8), ein Artenschutzgutachten ist jedoch nicht erforderlich (vorgeprüft durch Grünplanung); ggf. sind Lärmschutzmaßnahmen wegen der B 295 sowie der westlich benachbarten Standorte der Mobilen Jugendarbeit und des Vereinsheim des Musikverein („Trompetle“ mit Außengastronomie) erforderlich.
Ein erster Testentwurf für Wohnungsbau sieht 8 - 9 Reihenhäuser vor. Wohnbauförderung ist möglich, aber derzeit noch nicht gesichert.
Das Gebiet war zum Zeitpunkt der Fortschreibung der Zeitstufenliste (Gebietserhebung am 30. Juni 2014 nicht bekannt. Aufgrund der Größenordnung wird der Schwellenwert der Gebietsaufnahme von 20 WE ohnehin unterschritten.
Zudem wurde bei der Suche nach einem Standort für ein Seniorenpflegeheim im Stadtbezirk Weilimdorf auch die Fläche an der Deidesheimer Straße als möglicher Standort genannt.
zu B) - Hoffeld-West, Degerloch Das Gebiet Hoffeld-West (Neubaufläche) wurde auf Vorschlag der Verwaltung aus der Zeitstufenliste Wohnen heraus genommen. Dessen Einstufung in die Zeitstufe 3 wurde vom Gemeinderat im Rahmen der Behandlung der Zeitstufenliste Wohnen 2008 vorgenommen und die weitere planungsrechtliche Behandlung an das Erfordernis eines für die künftige Wohnungsversorgung ausreichenden Potenzialnachweises in der Innenentwicklung gebunden (GRDrs 527/2008, Beschluss vom 10. Februar 2009 zur Zeitstufenliste Wohnen 2010; vgl. Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 34/2009 vom 24. Januar 2009). Zur Vorgeschichte: Das Gebiet wurde erstmals auf der Klausursitzung des Gemeinderats (WA/UTA) am 10. Februar 2006 als mögliche Prüffläche für den Wohnungsbau behandelt. Die nachfolgende Prüfung wurde im Ergebnis in der GRDrs 783/2006 („Prüfaufträge für zusätzliche Wohnbauflächen“) dokumentiert. Der hier erfolgte Mehrheitsbeschluss zur Weiterverfolgung des Gebiets erfolgte mit der Maßgabe „Flächenausweisungen insbesondere zu den genannten Gebieten abschließend zu prüfen und bei vorliegenden Planungsvoraussetzungen weiter zu verfolgen.“ Am 10. Februar 2009 erfolgte die Kenntnisnahme der Zeitstufenliste Wohnen 2008 (GRDrs 527/2008) und der diesbezügliche Mehrheitsbeschluss, die „ weitere planungsrechtliche Behandlung des Gebietes an das Erfordernis zu knüpfen, ein für die künftige Wohnungsversorgung ausreichendes Potenzialnachweis in der Innenentwicklung zu führen“ (vgl. Antrag der SPD-Fraktion 34/2009 vom 24. Januar 2009). Mit Kenntnisnahme der Zeitstufenliste Wohnen 2010 (GRDrs 550/2010) wurde die Rückstufung des Gebiets in die Zeitstufe 3 mehrheitlich beschlossen. Die Herausnahme des Gebiets wird damit begründet, dass aufgrund der erwartbaren Konfliktlösungen, Vorlaufzeiten und Aufwendungen bei der Flächenentwicklung (Umlegung mit vielen Beteiligten, Lärmschutz gegenüber Sportlärm, Neuerschließung etc.) das Potenzial zur mittelfristigen Wohnungsmarktentlastung nicht mehr beitragen kann. Zudem kann die potenzielle Größenordnung von lediglich 120 WE um das Mehrfache in der Innenentwicklung (derzeitig erschließbares Potenzial auf Bauflächen und Baulücken sowie im Rahmen der angestrebten Neuordnung und Nachverdichtung von Bestandsflächen erzielt werden. Aufwand und Nutzen stehen, auch nach den Erfahrungen bei Neubauflächen z.B. im Stuttgarter Norden, in keinem Verhältnis. - Villa Berg, S-Ost
Es gilt der Grundsatzbeschluss (GRDrs 684/2013) vom 24. Juli 2013.
Danach hat der Gemeinderat dem Kauf der Villa Berg zugestimmt. Diese soll nach erfolgter Sanierung einer öffentlichen Nutzung zugeführt werden. Gleichfalls erfolgte der Verzicht auf den investorenseitig gewünschten Wohnungsbau, der auf der baurechtlich an die Nutzung als SWR-Fernsehstudios gebundenen und nach Nutzungsaufgabe zurück zu bauenden Fläche geplant war, zugunsten der Wiederherstellung von Teilen der historischen Parkanlage. Villa und Park als denkmalpflegerische Sachgesamtheit sollen dauerhaft der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Daneben besteht der als Kulturdenkmal geschützte Sendesaal weiter. Um dieses zu ermöglichen wurde das Sanierungsgebiet Stuttgart 29 erweitert.
Der Wohnungsbau kann in gleicher Größenordnung an anderer Stelle hergestellt werden (auf dem Gelände des zu verlagernden städtischen Betriebshofs an der Sickstraße).
zu C)
Die Planungsabteilungen des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung sind generell in der Lage, die Bebauungspläne in der Zeitstufenliste abzuarbeiten. Viele Bebauungspläne sind auch schon im Verfahren. Allerdings kann es im Einzelfall zu Verzögerungen kommen. Beispielsweise wird das Aufgaben- und Arbeitspensum in den nächsten Jahren durch das Städtebauprojekt RosensteinViertel enorm zunehmen; dafür hat das Amt für den nächsten Haushalt 3,5 zusätzliche Stellen beantragt. Die Bearbeitungstiefe und -dauer der Bebauungspläne hat in den letzten Jahren insbesondere durch neue Richtlinien, Gesetze und die Rechtsprechung im Umweltrecht (Artenschutz, Klima, Lärm, Verkehrsbelastungen etc.) zugenommen, so dass zeitliche Verzögerungen auch durch die Erstellung, Einarbeitungen und Diskussionen von Fachgutachten auftreten. Die zunehmende Sensibilität der Bürger gegenüber Neuplanungen erfordert einen weiteren Bedarf an informellen Bürgerbeteiligungen und Werkstattgesprächen, was ebenso Personalkapazitäten bindet. Fritz Kuhn zum Seitenanfang