Stellungnahme zum Antrag
159/2015

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/15/2015
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1206-02.17



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    AfD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    05/07/2015
Betreff
    Sperrung Vicinalweg im Landschaftsschutzgebiet Greutterwald
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Beim Vicinalweg 3 handelt es sich rechtlich gesehen um eine Gemeindestraße, die früher dem öffentlichen Verkehr zwischen benachbarten Gemeindeteilen diente. Diese Funktion wird aber heute tatsächlich nicht mehr erfüllt.

Mit Vertrag vom 16.08./03.09.1963 zwischen der Firma Standard Elektrik Lorenz AG und dem Tiefbauamt, wurde der Firma “… um die Verkehrssituation im Bereich des Werks zu verbessern…“ das Befahren des Vicinalwegs 3, stets widerruflich, genehmigt. Die Stadt hat sich verpflichtet, von ihrem Widerrufsrecht nur Gebrauch zu machen, wenn dringende öffentliche Gründe vorliegen oder polizeibehördliche Anordnungen es erfordern.

Im Jahr 2014 teilte die Firma Standard Elektrik Lorenz AG gegenüber dem Tiefbauamt die Umfirmierung in Alcatel Lucent Deutschland AG mit und bestätigte gleichzeitig, dass an dem Vertrag festgehalten werden solle. Somit ist die Firma Alcatel bis heute Vertragspartner des Tiefbauamts. Ein Vertrag mit der Firma Porsche in dieser Sache wurde vom Tiefbauamt nicht abgeschlossen; ein solcher Vertragsabschluss ist auch derzeit nicht vorgesehen.

Die Situation vor Ort ist die, dass ein Teil des Werksgeländes von Alcatel/ Lucent von der Firma Porsche gekauft wurde. In die dort vorhandenen Gebäude wurden und werden weiterhin Porschemitarbeiter verlagert, so dass hier nach wie vor Personal vor Ort ist. Dabei werden die bestehenden Gebäude im Wesentlichen wieder als Büroflächen genutzt. Das ehemalige Kabelwerk der SEL wurde abgerissen, ein Teil der Fläche wird derzeit mit einem Motorenwerk bebaut. In den Bestandsgebäuden der ehemaligen Getriebefertigung von Daimler entstehen bis 2017 Büro-, Schulungs- und Werkstattflächen.

Zur Entlastung des öffentlichen Straßenraums wird Porsche bis 2017 eine Bahnunterführung bauen, die die Werksteile nördlich und südlich der Bahnanlage verbinden soll und überwiegend innerbetrieblichen Werksverkehr aufnehmen wird.

Die nach dem Vertrag mit SEL erteilte Freigabe des Vicinalwegs für die Befahrung durch PKW erfolgt zeitlich beschränkt mit einer entsprechenden öffentlichen Beschilderung. Die Fa. Alcatel/Lucent steuert die Zufahrtszeiten zu ihren Parkmöglichkeiten mittels Schranke an der Einfahrt zu ihrem Parkplatz, so dass dieser nur zu den genannten Zeiten angefahren bzw. verlassen werden kann. So kann außerhalb dieser Zeiten eine Zu- bzw. Abfahrt von Nutzern der Stellplätze nicht erfolgen. Die Schranken am Weg werden von der Fa. Alcatel/Lucent nicht bedient, da es sich um „Forstschranken“ handelt. Nach Zählungen des Tiefbauamts vom 10. Juni 2015 wird der Weg morgens in der Zeit von 06:00 bis 09:00 Uhr von 151 Kfz in Richtung Gewerbegebiet (davon 116 in der Spitzenstunde) und nachmittags in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr in der Gegenrichtung von 114 Kfz (davon 81 in der Spitzenstunde) befahren. Bei dem angesprochenen Gebiet handelt es sich nach dem Planungsrecht um ein Industrie- und Gewerbegebiet, welches auch im Interesse der Stadt erhalten werden muss. Die derzeit einzige vollwertige Erschließung erfolgt über die Lorenzstraße.

Da eine zweite Zufahrt im Moment nicht vorhanden ist, sind die vertraglich festgelegten Zu-/ und Abfahrtszeiten für die Erschließung notwendig. Derzeit besteht für das Tiefbauamt als Vertragspartner kein Anlass, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Auch die Stabsstelle Wirtschaftsförderung weist darauf hin, dass die vorhandenen Erschließungsmöglichkeiten erhalten bleiben müssen.





Fritz Kuhn

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